Quartierentwicklung Hochbord
Das 36ha grosse Quartier Hochbord, seit 1931 als Industriezone ausgeschieden, soll sich zu einem durchmischten, urbanen Quartier mit einem vielfältigen Nutzungsmix, der auch Wohnnutzung beinhaltet, wandeln. Dank seiner hervorragenden Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr (Bhf. Stettbach, Glattalbahn) ist es dazu in idealer Weise geeignet.
Wichtige planungsrechtliche Grundlagen konnten seit den 1990er-Jahren bereits geschaffen werden:
- Festlegung als Zentrumsgebiet im kantonalen Richtplan und Umzonung des südwestlichen Quartierteils in Zentrumszone (1995-1999).
- Festsetzung eines Quartierplans, der die Feinerschliessung im Quartier regelt und die Parzellierung auf die Nutzungsart und die Erschliessung abstimmt (2011).
- Aufstellung einer Leitidee für die Gesamtgestaltung des öffentlichen Aussenraumes im Quartier Hochbord, bestehend aus Bericht und Plan (2014): Die Leitidee ist wegweisend bei der Erstellung der im Quartierplan vorgesehenen Erschliessungsanlagen (Strassen und Kanalisation) sowie bei der Beurteilung der Gestaltung des Aussenraums in privaten Gestaltungsplänen.
- Durchführung einer Teilrevision der BZO (2014-2017): Schaffung einer erweiterten Zentrumszone Hochbord mit Teilrichtplan und Ergänzungsplan als neue behörden- resp. grundeigentümerverbindliche Instrumente, deren Inhalte als Vorgaben für Gestaltungspläne und Projekte gelten und das alte Quartierkonzept (2003) ablösen. Die Dokumente sind auf der Seite Orts- und Gebietsplanung abrufbar.
- Im Rahmen des Bundesprogramms "Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2014-2018" konnte in Zusammenarbeit mit der ZHAW zudem ein Merkblatt zur Freiraumgestaltung erarbeitet werden. Das Merkblatt bietet Qualitätskriterien für Gestaltungsplanverfahren und Bauvorhaben im Gebiet Hochbord, Good Practice Beispiele für die Anwendung sowie konkrete Anforderungen an Umgebungspläne. Merkblatt Freiraumgestaltung
Für ein Überbauungsprojekt im Hochbord ist vor einer Baueingabe zuerst zwingend ein Gestaltungsplan aufzustellen und zu genehmigen (Gestaltungsplanpflicht gemäss BZO).
Folgende Gestaltungspläne sind bereits genehmigt und das entsprechende Bauprojekt bereits erstellt, im Bau oder in Vorbereitung:
GP Feldmann Park (genehmigt Jan. 2012): Erstellt ist eine qualitativ hochwertige Wohnüberbauung mit rund 130 Eigentumswohnungen, verteilt auf drei Gebäude von 19, 33 und 53 Metern Höhe.
GP Jabee Tower (genehmigt Dez. 2012): Erstellt (Bezug ab Juli 2019) ist ein qualitativ hochwertiges Solitär-Hochhaus (max. 100m), auf dem restlichen Grundstück wird ein öffentlich zugänglicher Park als wichtiger Erholungsraum für die Quartierbevölkerung geschaffen.
GP Kat.-Nr. 16938 und 16939 (genehmigt Aug. 2013): Erstellt ist eine neue Schulanlage für das Lycée Francais de Zurich (Kat-Nr. 16939), um hier die drei bisherigen Schulstandorte innerhalb Dübendorfs zusammenfassen zu können. Auf Kat.-Nr. 16938 entsteht eine Wohnüberbauung mit teilweise Gewerbe im Erdgeschoss, einem Gemeinschaftssaal und einem Mehrzweckraum. Diese Überbauung befindet sich im Bau.
GP Hochbord Sonnentalstrasse Kat.-Nr. 16952 (genehmigt April 2014): Erstellt ist ein Wohnbau in Form einer Hofrandbebauung mit einem privaten Innenhof mit hoher Aufenthaltsqualität und attraktiv gestalteten Vorzonen entlang der Hochbord- und der Sonnentalstrasse.
GP Areal Hoffnig (genehmigt März 2017): Erstellt Es sind zwei prägnante Baukörper mit Wohn- und gewerblicher Nutzung und ein grosszügiger neuer Bahnhofplatz direkt am Bahnhof Stettbach.
GP Three Point (genehmigt Juli 2018, Revision genehmigt August 2021): Erstellt Auf einem knapp 30'000 m2 grosse Grundstück zwischen der Zürichstrasse und der Sonnentalstrasse ist eine Wohn- und Gewerbeüberbauung mit insgesamt fünf Neubauten, zwei Gewerbebauten und drei Hochhäuser als Wohntürme mit Höhen zwischen 100 und 113 Metern, vorgesehen. Die Gewerbebauten sind bereits erstellt, die Wohntürme sind im Bau. Die Stadt Dübendorf hat in zwei der drei Wohntürme Stockwerkeigentum erworben für die Nutzung als Primarschule. Mit der Revision des Gestaltungsplans wurde die Möglichkeit geschaffen eine Sporthalle zu bauen für den Sportunterricht der Schule und des Kindergartens, aber auch für die Nutzung durch Vereine.
GP Zürichstrasse 98 / Sonnentalstrasse 5 (genehmigt Okt. 2019): Erstellt Die Bestandsbauten werden in zwei Etappen durch Riegelbauten mit vorwiegend Gewerbenutzungen und Punktbauten mit Wohnnutzungen ersetzt. Die Etappe 1 ist erstellt.
GP Am Stadtrand (genehmigt Dez. 2020): Im Bau Auf den Grundstücken Kat-Nrn. 16950, 10064 und 10065 sollen die Bestandesbauten durch zwei Hochhäuser mit vorwiegend Wohnnutzung ersetzt werden. Durch die Setzung der Hochhäuser entsteht ein zusammenhängender Freiraum, der die Siedlungsfreiräume von mehreren Arealen zusammenbindet. Die Baubewilligungen sind erteilt und die Hochhäuser befinden sich im Bau.
GP Büelwisen (genehmigt April 2021): Im Bau Auf dem Grundstück Kat-Nr. 16954 werden Neubauten in einer offenen Hoftypologie realisiert. Die publikumsorientierte und gewerbliche Nutzung konzentriert sich im Baukörper zur Ringstrasse. Das heutige Gewerbegebäude auf der Parzelle Kat-Nr. 17409 soll zu einem modernen Wohn- und Geschäftshaus mit Sportangebot im Erdgeschoss transformiert werden.
GP LFZ2 (genehmigt August 2023): Das Lycée Français de Zurich, kurz LFZ, ist eine Privatschule mit Standort in Dübendorf. Die Anzahl der Schulkinder nahm seit der Gründung im Jahr 1956 kontinuierlich zu. Das bestehende Schulhaus des Lycée Français de Zurich (LFZ1) hat heute seine Kapazitätsgrenzen erreicht. Das LFZ plant daher einen Neubau zur Erweiterung der Räumlichkeiten für die Sekundarschule (LFZ2). Der private Gestaltungplan LFZ2 wurde am 16. März 2023 vom Stadtrat festgesetzt und am 28. August 2023 von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt.
GP Kat-Nrn. 16972 und 16941 (genehmigt Dezember 2023): Die bestehenden Bauten sollen zur gegebener Zeit etappenweise zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Die beiden Grundstücke mit einer Fläche von 33'000 m2 bilden zusammen eine Entwicklungseinheit. Der favorisierte Bebauungsvorschlag von Caruso St. John Architects überzeugt durch seine ortsbaulichen Qualitäten und dem Freiraum. Für die Erarbeitung des Richtprojekts zur Freiraumgestaltung wurde im Jahr 2021 ein Studienauftrag mit sechs Landschaftsarchitektinnen durchgeführt. Carola Antòn Landschaft wurde mit der Weiterbearbeitung und der Ausführung des Richtprojekts für den Gestaltungsplan beauftragt. Der private Gestaltungsplan wurde am 29. Juni 2023 vom Stadtrat festgesetzt und am 15. Dezember 2023 von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt.
Diese Liste wird laufend ergänzt.
Sämtliche genehmigten Gestaltungspläne sind im kantonalen ÖREB-Kataster abrufbar.
Weitere Informationen zu den Planungsinstrumenten finden Sie auf der Seite Orts- und Gebietsplanung.
Neuigkeiten
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Orts- und Gebietsplanung
Mit den laufenden Planungsarbeiten werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Entwicklungsgebiete in der Stadt Dübendorf und ihrer näheren Umgebung zukunftsweisend genutzt und bebaut werden können.
Richtplanung
Die kommunale Richtplanung umschreibt die Planungsziele für Dübendorf. Sie bildet die Grundlage für die Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung). Die Inhalte sind für die Behörden verbindlich und müssen bei Planungen und Bauvorhaben berücksichtigt werden. Die kommunale Richtplanung stützt sich auf die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans.
In Dübendorf bestehen folgende Teilrichtpläne:
- Siedlung und Landschaft
- Verkehr
- Verkehr: Fuss- und Radwege
- Öffentliche Bauten und Anlagen
- Versorgung und Entsorgung
- Zentrumszone Hochbord, Text
- Zentrumszone Hochbord, Plan
- Teilrevision Verkehr, Bahnhofsgebiet (2023)
Bau- und Zonenordnung inkl. Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze
Die Bau- und Zonenordnung bilden die rechtliche Grundlage für Planungs- und Bauvorhaben in Dübendorf. Die Inhalte sind für die Grundeigentümer verbindlich. Ergänzende und übergeordnete bau- und planungsrechtliche Bestimmungen sind im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) geregelt.
- Bauordnung
- Zonenplan (aktuellste Version über ÖREB-Kataster einsehbar)
- Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze
Zusätzlich bestehen folgende - gleichsam grundeigentümerverbindliche - Ergänzungspläne, welche über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einsehbar sind:
- Ergänzungsplan Zentrumszone Hochbord (Z4)
- Ergänzungsplan Flugfeldquartier
- Kernzonenpläne 1 bis 4 und 5 bis 9
- Waldabstandslinienpläne 1 bis 4
- Gewässerabstandslinienpläne 1 bis 8
- Aussichtsschutzpläne 1 bis 5
Besteht ein anspruchsvoller Projektierungsbedarf oder kann eine Baubewilligung aufgrund der gültigen Bau- und Zonenordnung nicht ohne weiteres in Aussicht gestellt werden, stehen den Grundeigentümern und Bauherrschaften nach Planungs- und Baugesetz (PBG) entsprechende Instrumente zur Verfügung, damit das entsprechende Gebiet zur Baureife gelangen kann:
Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne ($79-87 PBG)
Mit Gestaltungsplänen können für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten festgelegt werden. Dabei darf von der Grundordnung (Bau- und Zonenordnung) geringfügig abgewichen werden. Es wird unterschieden zwischen öfffentlichen Gestaltungsplänen, die von der Gemeinde selber festgesetzt werden, und private Gestaltungspläne mit öffentlich-rechtlicher Wirkung, die von den Grundeigentümern aufgestellt werden. Parallel zum Gestaltungsplan können Sonderbauvorschriften erlassen werden, die ebenfalls von der Grundordnung abweichen dürfen.
Sonderbauvorschriften und öffentliche Gestaltungspläne bedürfen der Zustimmung von Stadtrat und Gemeinderat und allenfalls der Bevölkerung (Urnenabstimmung). Private Gestaltungspläne bedürfen der Zustimmung des Stadtrats und zusätzlich des Gemeinderats, sofern sie von der Grundordnung abweichen. Sämtliche Genehmigungen sind öffentlich bekannt zu machen und aufzulegen.
In einigen Gebieten der Stadt Dübendorf besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Diese Gebiete sind im Zonenplan festgelegt.
Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne sind im ÖREB-Kataster einsehbar.
Quartierplan ($123-177 PBG)
Ein Quartierplan wird grundsätzlich für Gebiete mit mangelnder Baureife erstellt, welche innerhalb einer Bauzone liegen, aber noch nicht genügend erschlossen sind. Für solche Gebiete regelt der Quartierplan die Feinerschliessung wie z.B. Strassen, Kanalisation, Wasserversorgung und gemeinschaftliche Ausstattungen. Daneben wird die Parzellierung auf die Nutzungsart und die Erschliessung abgestimmt.
Die Einleitung und Durchführung eines Quartierplanverfahrens ist ein aufwändiger Prozess, bei dem sämtliche Grundeigentümer des beplanten Gebiets an 2 Versammlungen einbezogen werden müssen. Nach beiden Versammlungen wird der Quartierplanentwurf überarbeitet und öffentlich aufgelegt, wobei während der 1. Auflage Änderungsbegehren gestellt werden können. Schliesslich muss der bereinigte Entwurf von Stadtrat und Gemeinderat festgesetzt und von der kantonalen Baudirektion genehmigt werden.
Überkommunale bzw. regionale Gebietsplanung
Da sich zahlreiche raumplanerische Problemstellungen zunehmend nur noch im überörtlichen Kontext lösen lassen, steigt die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und den übergeordneten Planungsinstanzen.
- Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich
- Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG)
- glow das glattal
- RZU | Planungsdachverband Region Zürich und Umgebung
Informationen zu aktuellen Planungen und konkreten Vorhaben:
Stadtentwicklung Dübendorf
Zugehörige Objekte
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