Friedensrichteramt
Das Friedensrichteramt ist die erstinstanzliche Schlichtungsbehörde in zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Auftrag und Dienstleistung des Friedensrichteramts umfassen:
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- Geldforderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- erbrechtliche Klagen
- vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
- Nachbarschaftsklagen
- Stockwerk- und Miteigentümerklagen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Verfahren nach dem Datenschutzgesetz
- Schadenersatz- und Genugtuungsklagen aus strafbaren Handlungen oder Unfällen
- handelsrechtliche Streitigkeiten (fakultativ).
Richterliche Entscheide über zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert Fr. 2'000.00 nicht übersteigt und auf Antrag der/des Gesuchstellenden.
Richterlicher Entscheidvorschlag bis maximal Fr. 10'000.00 Streitwert.
Erteilen der Klagebewilligung, wenn die Schlichtungsversuche gescheitert sind.
Information und Auskunft über das Schlichtungsgesuch, das Schlichtungsverfahren, den Gerichtsprozessablauf oder einer aussergerichtlichen Konfliktbeilegung mit Mediation.
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.
Zu den Online-Formularen
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Uster, Gerichtstrasse 17, 8610 Uster,
- Klagen zum Unterhalt von minder- oder volljährigen Kindern und weitere Kinderbelange beim Bezirksgericht Uster, Gerichtstrasse 17, 8610 Uster,
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei Zürich,
- Streitigkeiten in Mietangelegenheiten bei der Schlichtungsbehörde Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster.
Weitere Informationen: www.vfzh.ch und www.gerichte-zh.ch
Eingaben reichen Sie bitte per Post oder IncaMail unter 8600@friedensrichter.ch ein.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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