Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Abstimmungsvorlagen

Informationen

Datum
21. Mai 2017
Kontakt
wahlbuero@duebendorf.ch
Beschreibung
Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Website aufgeschaltet.

Eidgenössische Vorlagen

Energiegesetz (EnG)

Angenommen
Ergebnis
Beschreibung

Erläuterungen des Bundesrates

Das Parlament hat zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 das Energiegesetz revidiert und damit ein erstes Massnahmenpaket beschlossen. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten.

Formulierung
Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,11 %
3'191
Nein-Stimmen 45,89 %
2'706
Leer
39
Stimmberechtigte
15'140
Stimmbeteiligung
39.51%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
20170521-RRB_eidg.pdf (PDF, 31.42 kB) Download 0 20170521-RRB_eidg.pdf
20170521-PR-Protokoll_Eidgenossische_Abstimmung_Stadt_Dubendorf.pdf (PDF, 237.91 kB) Download 1 20170521-PR-Protokoll_Eidgenossische_Abstimmung_Stadt_Dubendorf.pdf

Kantonale Vorlagen

Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland AG

Angenommen
Ergebnis
Beschreibung

Kantonale Abstimmungszeitung

Die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) ist als unselbstständige Dienstabteilung heute Teil der kantonalen Verwaltung. Dies schränkt ihre Möglichkeiten ein, schnell und sachgerecht auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und künftige Entwicklungen reagieren zu können. Das Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland AG verschafft der Klinik mit der Verselbstständigung als Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons den notwendigen Handlungsspielraum.

Das Gesetz legt die Rahmenbedingungen der künftigen AG fest und regelt die Umwandlung. Der Kanton bleibt während mindestens fünf Jahren Alleineigentümer der ipw. Danach ist eine allfällige Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an einen Kantonsratsentscheid oder sogar einen Volksentscheid geknüpft. Die Anstellungsbedingungen für das Personal sollen privatrechtlich und damit flexibler werden. Die Spitalimmobilien werden der ipw im Baurecht übertragen.

Formulierung
Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland AG (vom 5. Dezember 2016) (ABl 2016-12-16)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,83 %
2'799
Nein-Stimmen 47,17 %
2'499
Leer
242
Stimmberechtigte
15'140
Stimmbeteiligung
36.86%
Ebene
Kanton
Art
Antrag
Name
20170521-RRB_kant.pdf (PDF, 34.1 kB) Download 0 20170521-RRB_kant.pdf
20170521-PR-Protokoll_Kantonale_Abstimmungen_Stadt_Dubendorf.pdf (PDF, 317.61 kB) Download 1 20170521-PR-Protokoll_Kantonale_Abstimmungen_Stadt_Dubendorf.pdf

Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG

Angenommen
Ergebnis
Beschreibung

Kantonale Abstimmungszeitung

Das Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG sieht vor, das Kantonsspital Winterthur (KSW) in eine Aktiengesellschaft (AG) umzuwandeln. Heute hat das KSW die Rechtsform einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die Umwandlung in eine AG ermöglicht es dem KSW, in vielen Bereichen flexibler und schneller zu handeln. Das kommt direkt den Patientinnen und Patienten zugute.

Inhalt des Gesetzes sind die Rahmenbedingungen der Umwandlung und der AG. So soll beispielsweise eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der KSW AG nur mit Zustimmung des Kantonsrates oder sogar der Stimmberechtigten möglich sein. Die Stadt Winterthur und die Gemeinden der ehemaligen Spitalregion Winterthur erhalten ein Vorkaufsrecht an den Aktien. Das Personal soll privatrechtlich angestellt werden und das Spital die Liegenschaften im Baurecht übernehmen.

Formulierung
Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG (vom 31. Oktober 2016) (ABl 2016-11-11)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,81 %
2'721
Nein-Stimmen 49,19 %
2'634
Leer
207
Stimmberechtigte
15'140
Stimmbeteiligung
37%
Ebene
Kanton
Art
Antrag
Name
20170521-RRB_kant.pdf (PDF, 34.1 kB) Download 0 20170521-RRB_kant.pdf
20170521-PR-Protokoll_Kantonale_Abstimmungen_Stadt_Dubendorf.pdf (PDF, 317.61 kB) Download 1 20170521-PR-Protokoll_Kantonale_Abstimmungen_Stadt_Dubendorf.pdf

Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule»

Abgelehnt
Ergebnis
Beschreibung

Kantonale Abstimmungszeitung

Die Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» fordert, dass an der Primarschule zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler nur noch eine Fremdsprache unterrichtet wird. Die zweite Fremdsprache soll erst in der Sekundarschule eingeführt werden. Die Initiative lässt offen, ob Französisch oder Englisch als einzige Fremdsprache an der Primarschule gelehrt wird.

Nach Auffassung von Kantonsrat und Regierungsrat hat sich der Unterricht zweier Fremdsprachen auf der Primarstufe bewährt, weshalb kein Anlass besteht, das heutige Sprachenkonzept zu ändern. Nur noch eine Fremdsprache auf der Primarstufe zu unterrichten, wäre ein Nachteil für die Zürcher Schülerinnen und Schüler, denn Fremdsprachenkenntnisse sind eine unverzichtbare Schlüsselkompetenz im späteren Berufs leben.

Formulierung
Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» (ABl 2015-08-28)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,02 %
2'352
Nein-Stimmen 57,98 %
3'246
Leer
117
Stimmberechtigte
15'140
Stimmbeteiligung
38.03%
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
20170521-RRB_kant.pdf (PDF, 34.1 kB) Download 0 20170521-RRB_kant.pdf
20170521-PR-Protokoll_Kantonale_Abstimmungen_Stadt_Dubendorf.pdf (PDF, 317.61 kB) Download 1 20170521-PR-Protokoll_Kantonale_Abstimmungen_Stadt_Dubendorf.pdf