Zivilstands- und Bestattungsamt
Zivilstandskreis
Folgende Gemeinden gehören zu unserem Kreis:
- Dübendorf
- Fällanden
- Maur
- Wallisellen
- Wangen-Brüttisellen
Das Zivilstandsamt ist zuständig für die Beurkundung von:
- Geburten
- Kindesanerkennungen
- Eheschliessungen mit vorgängigem Vorbereitungsverfahren
- Umwandlungen von eingetragenen Partnerschaften in eine Ehe
- Registrierungen der Personendaten für die Einbürgerung
- Namenserklärungen
- Geschlechts- und Namensänderung
- Todesfällen
- der Hinterlegungsorte von Vorsorgeaufträgen
- sowie Ausstellungen von Zivilstandsdokumenten
Bestattungsamt
Das Bestattungsamt Dübendorf ist zuständig für die Organisation der Bestattungen sowie Abdankungen von Verstorbenen mit letztem Wohnsitz Dübendorf.
Kontakt
Zivilstands- und BestattungsamtUsterstrasse 2
8600 Dübendorf
Tel. +41 44 801 83 30
Fax +41 44 801 67 15
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Mo: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Di: | 13.30 - 19.00 | |
Mi: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Do: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Fr: | 07.00 - 14.00 |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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210.1 | Zivilstandskreis Dübendorf: Vertrag über die Zusammenarbeit mit den Gemeinden Fällanden, Maur, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen | 1. Januar 2003 |
Frage |
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Nein. Ein Kind dessen biologischer Vater Sie sind, können Sie gemäss bestehender Gesetzgebung nicht adoptieren. Sie können es jedoch anerkennen. Über die Anerkennung von Kindern informiert Sie das Zivilstandsamt. |
Das Zivilstandsamt orientiert Sie ausführlich unter dem Thema Todesfall / Bestattung. |
Die Dokumente können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Ereignis- oder Heimatortes bestellen. |
Ja. Die beiden Trauzeugen müssen mündig sein und sich rechtsgültig ausweisen können. |