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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Ombudsstelle

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Ombudsstelle des Kantons Zürich für die Stadt Dübendorf zuständig.

Was macht der Ombudsmann in Gemeindeangelegenheiten?

Wie in Fällen kantonaler Behörden und der Verwaltung prüft der Ombudsmann auch in Gemeindeangelegenheiten, ob die Gemeindebehörde und die Gemeindeverwaltung nach Recht und Billigkeit verfahren. Bei Konflikten bemüht er sich als neutraler Mittler um eine einvernehmliche, beidseits befriedigende Lösung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Gemeinde. Der Ombudsmann darf alle Formen kommunalen Handelns oder Nichthandelns überprüfen.

Was ist der Ombudsmann?

Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung. Er setzt sich für den Schutz der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern ein und ist von den Behörden und der Verwaltung unabhängig. Der Ombudsmann ist kein Parteienvertreter und darf darum nicht mit dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin verwechselt werden. Der Ombudsmann unterstützt das kundenfreundliche und transparente Verhalten der Verwaltung.

Wann können Sie sich an den Ombudsmann wenden?

Sie können sich an den Ombudsmann wenden, wenn Sie ein Problem mit einer Gemeindestelle haben und sich Rat holen oder um eine Vermittlung ersuchen möchten.

Dienstleistungen sind für Sie kostenlos

Die Dienste des Ombudsmanns sind für Sie unentgeltlich, die bei Gemeindesachen entstehenden Kosten werden von den Gemeinden getragen.

 

Sämtliche Informationen zur Ombudsstelle des Kantons Zürich finden Sie hier.

Kontakt

Ombudsstelle
Forchstrasse 59
8032 Zürich

Tel. +41 44 269 40 70
Fax +41 44 269 40 79
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