Medienmitteilung der Abteilung Hochbau: Einführung digitales Baubewilligungsverfahren
Mit den am 23. Oktober 2023 vom Kantonsrat verabschiedeten und am 1. April 2024 in Kraft getretenen Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wurden die Grundlagen für das vollständig digitale Verfahren geschaffen. Seither haben Baugesuchstellende die Möglichkeit, ihre Anträge digital und ohne zusätzlichen Papiersatz einzureichen. Diese Neuerung hat in Dübendorf schnell Anklang gefunden und die Zahl der digitalen Einreichungen steigt kontinuierlich. Diese Entwicklung bestätigt die Entscheidung der Stadt Dübendorf, das Baubewilligungsverfahren vollständig zu digitalisieren.
Die Einführung des digitalen Baubewilligungsverfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemässen und umweltfreundlicheren Verwaltung. Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Stadt Dübendorf keine Papierbaugesuche mehr.
Diese Umstellung ermöglicht eine flexiblere Bearbeitung der Gesuche, ein elektronisches Unterzeichnen der Unterlagen und sorgt dafür, dass alle Beteiligten jederzeit auf den neuesten Stand zugreifen können. Auch die Einsichtnahme im Rahmen der Planauflage und die Beschlussbestellungen sind nun bequem und ausschliesslich elektronisch möglich. Dadurch entfällt die Bindung an die Öffnungszeiten der Behörde.
Weitere Informationen zum digitalen Verfahren sowie detaillierte Anleitungen finden Interessierte auf der Website der Baudirektion des Kantons Zürich. Für Unterstützung bei der Nutzung des neuen Systems steht die Abteilung Hochbau der Stadt Dübendorf gerne zur Verfügung.
Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
- Dominic Müller, Hochbauvorstand, Tel. 079 880 03 12, dominic.mueller@duebendorf.ch
- Peter Zimmerli, Leiter Abteilung Hochbau, Tel. 044 801 67 22, peter.zimmerli@duebendorf.ch
Dübendorf, 9. Dezember 2024