Krankenkasse & Unfallversicherung
Unter den FAQ finden Sie viele Informationen zu diesem Thema, z.B.
- Wer und was bei der Krankenkasse bzw. Unfallversicherung versichert ist
- Wie die Krankenkasse bzw. Unfallversicherung funktioniert
- Wie hoch die Kosten für die Krankenkasse sind
FAQs
Frage |
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Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern! Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse. Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen. Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt. Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie. Unter www.comparis.ch können Sie Leistungen und Preise für Ihre Situation vergleichen. Dieser Vergleich lohnt sich sicher! Broschüre «Gesundheitswegweiser Schweiz»: Viele Informationen zur Krankenkassenversicherung und zum Gesundheitssystem in der Schweiz können Sie in dieser Broschüre lesen. Diese ist unter diesem Link auf 18 verschiedenen Sprachen abrufbar. |
Die versicherten Personen müssen für den Krankenversicherungsschutz jeden Monat einen Beitrag bezahlen: die Krankenkassenprämie. Die Höhe der Prämie kann sich jedes Jahr verändern. Die Krankenkasse teilt den Versicherten die neue Prämie im Herbst schriftlich mit (dann können Sie auch die Krankenkasse wechseln – beachten Sie aber die Kündigungsfristen im Vertrag!). Die Versicherten erhalten mit der neuen Prämie den Krankenkassenausweis mit der Versichertennummer. Sie sollten den Ausweis immer bei sich haben: Sie müssen ihn in der Apotheke, beim Arzt oder im Spital vorweisen. Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. In der Grundversicherung sind aber bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen versichert. Die Prämien unterscheiden sich auch nach dem gewählten Versicherungsmodell und der gewählten Kostenbeteiligung (Franchise). Sie können Ihr Versicherungsmodell selbst wählen: Sie bezahlen zum Beispiel weniger Prämien mit einem Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl. Das heisst, Sie müssen immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt oder einer Hausärztin gehen oder ein HMO (ein Gesundheitszentrum) aufsuchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen. Ein Vergleich lohnt sich! Gut zu wissen: Individuelle Prämienverbilligung Wenn das Jahreseinkommen von einem Haushalt einen bestimmten Betrag unterschreitet, haben Sie Anspruch auf die so genannte Prämienverbilligung. Der Kanton übernimmt dann einen Teil der Kosten Ihrer Krankenkasse. Hierfür müssen sie die örtlichen Unterlagen ausfüllen und die Frist zur Einreichung des Antrags für Prämienverbilligung beachten. Beachten Sie, dass die Grenzen für das Jahreseinkommen von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch sind. Es lohnt sich, wenn Sie das abklären, weil Sie auf diese Weise Kosten sparen können. Detailliertere Informationen erhalten Sie hier. |
Zusätzlich zur Prämie müssen Sie auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Beteiligung nennt man Franchise (ausgesprochen «Fronschiis»). Die Höhe der Franchise können Sie selbst wählen. Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: Bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür werden die Kosten bereits übernommen, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnen sich nur, wenn Sie wenig krank sind. Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr. Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig. Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnungen sofort zu. Oft erhalten Sie die Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist. Die Spitalrechnung wird entweder Ihrer Krankenkasse, Ihrer Versicherung oder Ihnen nach Hause zugestellt. Das ist abhängig von Ihrer Versicherungsdeckung und Ihrer gewählten Zimmerkategorie im Spital. Bei einem Aufenthalt in der Allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) wird die Rechnung in der Regel vollständig und direkt von der Krankenkasse/Krankenversicherung bezahlt. |
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Unfall ihrem Arbeitgeber melden und erhalten die notwendigen Unterlagen. Nicht erwerbstätige Personen sowie teilweise erwerbstätige Personen (bei Nichtberufsunfällen) müssen den Unfall ihrer Krankenkasse melden. |