Wohnen
Unter den FAQs finden Sie viele Informationen zu diesem Thema, z.B.
- wie Sie sich für eine neue Wohnung bewerben können
- wer in einer Wohnung die Reparaturen bezahlen muss
- wo Sie sich bei Fragen zum Thema "Miete" eine Beratung erhalten
FAQs
Frage |
---|
Kündigen Sie Ihre Wohnung nicht, bevor Sie im Besitze eines neuen, gültigen Mietvertrages sind. Beachten Sie die im Mietvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Wohnen in der Schweiz. Diese Information vom Bundesamt für Wohnungswesen gibt es in vielen Fremdsprachen.
|
Meistens findet man eine Wohnung im Internet. Oft benutzte Suchmaschinen sind: homegate.ch, Immoscout24.ch, comparis.ch. Besichtigungstermine sind im Inserat angegeben oder werden individuell vereinbart. Auch in den Zeitungen werden Wohninserate publiziert. Wenn Ihnen eine Wohnung gefällt, dann füllen Sie das Bewerbungsformular auf. Formulare liegen meist schon bei der Wohnungsbesichtigung auf. Diesem Formular sollten Sie immer diese Unterlagen beilegen:
Sie können auch einen persönliche, schriftliche Bewerbung mit weiteren Angaben schreiben, dies macht einen besseren Eindruck beim Vermieter. Geben Sie wenn möglich auch Referenzpersonen an. Handeln Sie schnell und schicken Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit Ihrem persönlichen Bewerbungsschreiben und den verlangten Dokumenten rasch dem Vermieter zu. |
Einfache Reparaturen muss der Mieter selbst vornehmen und bezahlen, zum Beispiel das Ersetzen von Filtern im Dampfabzug, von Duschschläuchen oder einem Backblech. Grosse Reparaturen müssen dem Vermieter gemeldet werden. Bei grösseren Schäden gilt deshalb: sofort den Hauswart oder den Vermieter benachrichtigen. Ist der Mieter nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur. Hat der Mieter einen Schaden selbst verursacht, muss er zumindest teilweise die Kosten übernehmen. In der Broschüre Wohnen in der Schweiz, finden Sie weitere Informationen. Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Hausratversicherung und einer Haftpflichtversicherung. |
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss aber ein offizielles Formular verwenden, klare Gründe angeben und mit den entsprechenden Zahlen belegen. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein Umbau sein. Wenn der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden ist, hat er 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. |
Ja, sowohl der Mieter als auch der Vermieter können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. |
In der Schweiz leben zwei von drei Personen in einer Mietwohnung und nicht in einem eigenen Haus. Dem Vermieter gehört die Wohnung. Der Mieter kauft keine Wohnung, sondern bewohnt sie für eine bestimmte Zeit. Er bezahlt dafür dem Vermieter den Mietzins, in der Regel monatlich. Viele Vermieter beauftragen eine Liegenschaftsverwaltung, damit sie in ihrem Auftrag alles mit den Mietern regeln. In diesem Fall ist die Liegenschaftsverwaltung die Kontaktstelle für die Mieter. Viele Mieterinnen und Mieter aus fremden Kulturen sind mit dem schweizer Mietsystem wenig vertraut. Dass kann zu Probleme führen. Die Broschüre "Wohnen in der Schweiz" erhält die wichtigsten Informationen rund um das Thema "eine Wohnung mieten" und ist in 15 Sprachen erhältlich. Folgen Sie den direkten Link. |
Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen zu respektieren. Der Mietvertrag muss aufbewahrt werden. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und enthält Regeln, welche das friedliche und ordentliche Zusammenleben innerhalb des Hauses gewährleisten sollen. Darin stehen zum Beispiel Regeln betreffend Nachtruhe, Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, Haustiere und anderes mehr. Das Infoblatt «Wohnen in der Schweiz» in 15 Sprachen bringt Basisinformationen zum Thema Wohnung mieten. Auf 12 Seiten stellt es die wichtigsten Regeln und Rechte im Mietwesen kurz und bündig vor. Zudem sind zentrale Begriffe wie «akonto zahlen» oder «Mietzins-Depot» erklärt. Hier können die Informationen in 15 Sprachen gelesen werden. |
Das Mietzins-Depot (respektive die Kaution) dient dem Vermieter als Sicherheit für allfällige vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung. Es beträgt maximal drei Monatsmieten und kommt auf ein spezielles Bankkonto. Dieses Konto heisst Mietkautionskonto und lautet auf den Namen des Mieters. In der Regel wird das Depot samt Zinsen nach dem Auszug aus der Wohnung umgehend dem Mieter zurückerstattet. Das Infoblatt «Wohnen in der Schweiz» in 15 Sprachen bringt Basisinformationen zum Thema Wohnung mieten. Auf 12 Seiten stellt es die wichtigsten Regeln und Rechte im Mietwesen kurz und bündig vor. Zudem sind zentrale Begriffe wie «akonto zahlen» oder «Mietzins-Depot» erklärt. Hier können die Informationen in 15 Sprachen gelesen werden. |
Zuerst einmal kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Dazu müssen noch mit folgenden Kosten gerechnet werden:
|
Am besten suchen Sie auf verschiedenen Wegen nach einer Wohnung:
|
Die Schlichtungbehörden informieren in allen Fragen rund um das Mieten, zum Beispiel bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. An die Beratung müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag. In der Stadt Dübendorf finden sie die "Unentgeltliche Rechtsauskunft" an der Schulhausstrasse 8 in Dübendorf. Diese Rechtsauskunft findet jeden Donnerstag von 18.45 bis 19.45 Uhr statt. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Eine umfassende Linkliste für weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wohnungswesen. Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Dübendorf befindet sich die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen befindet sich in Uster. Bezirksgericht Uster Gerichtsstrasse 17 8610 Uster Telefon: 043 366 33 00 Fax: 043 366 33 11 Öffnungszeiten: 07.30-11.45 Uhr / 13.30-16.30 Uhr Website |