Stabsdienste Sicherheit
Die Stabsdienste unterstützen den Abteilungsleiter und sind eine wichtige Schnittstelle zu den verschiedenen internen und externen Bereichen, Organisationen und Kommissionen. Die unten aufgeführten Bereiche sind nicht abschliessend zu verstehen.
Organisatorisch ist sie wie folgt aufgeteilt:
- (Polizei-)Bewilligungen
- Gastgewerbe-/Klein-und Mittelverkauf Bewilligungen
- Veranstaltungsbewilligungen
- Parkraumbewirtschaftung
- Plakat-/Reklamewesen
- Signalisationen und Markierungen (Verkehr)
- Ausbildung/Berufsbildung
Vorgehen bei Sachbeschädigungen:
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Erstatten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige. Dies geht auch bequem über diesen Onlinelink: e-Police Strafanzeige
Weitere Infos zu Graffitti, Schmierereien: https://www.duebendorf.ch/newsarchiv/841778
Öffnungszeiten
Mo: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Di: | 13.30 - 19.00 | |
Mi: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Do: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Fr: | 07.00 - 14.00 |
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (sicherheit@duebendorf.ch) zu den oben genannten Öffnungszeiten.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
---|
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name |
---|
Name | Download |
---|
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
781.1 | Verordnung über Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund | 4. April 2016 |
781.2 | Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze | 7. September 2010 |
Frage |
---|
Bitte wenden Sie sich an ZVV-Contact. Sie erreichen ZVV-Contact täglich von 06.00 - 22.00 Uhr unter folgenden Adressen: Telefon: 0848 988 988* *Bei Anruf aus dem Festnetz betragen die Gebühren der Netzanbieter um CHF 0,08 pro Minute. Die Beratung durch ZVV-Contact selbst ist immer kostenlos. Bei Anrufen aus dem Mobilnetz können die Gebühren ihres Netzanbieters höher ausfallen. |
Neuzuzüger erhalten bei der Anmeldung eine provisorische Parkkarte. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Die provisorische Parkkarte ist 14 Tage gültig und wird gratis abgegeben. Eine Verlängerung dieser Bewilligung ist nicht möglich. Neuzuzüger sind bei Wohnsitzänderungen verpflichtet, die Fahrzeugpapiere innert 14 Tagen ändern zu lassen. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie Anwohnerinnen und Anwohner mit ausländischen Kontrollschildern müssen einen Antrag um Erteilung einer definitiven Parkkarte mit Kopie des Fahrzeugausweises bei der Abteilung Sicherheit einreichen.
|