Friedensrichteramt
Die Aufgabe des Friedensrichteramts ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten.
Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Die Dienstleistungen des Friedensrichteramts umfassen:
- Erstinstanzliche Schlichtungsbehörde in zivilrechtlichen Streitigkeiten wie
- Geldforderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- erbrechtliche Klagen
- vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
- Nachbarschaftsklagen
- Stockwerk- und Miteigentümerklagen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
- Richterliche Entscheide über zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert Fr. 2'000.00 nicht übersteigt und auf Antrag der/des Gesuchstellenden.
- Richterlicher Urteilsvorschlag bis maximal Fr. 5'000.00 Streitwert.
- Sind all die Schlichtungsversuche gescheitert, erteilt das Friedensrichteramt der klagenden Partei die Klagebewilligung zur Einreichung an das Gericht.
- Information und Auskunft über das Schlichtungsgesuch, das Schlichtungsverfahren, den Gerichtsprozessablauf oder einer aussergerichtlichen Konfliktbeilegung mit Mediation.
- Hilfestellung und Information über zwischenmenschliche Konflikte und Streitigkeiten.
- Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.
Link zu Online Formularen: www.vfzh.ch/formulare
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Uster, Gerichtstrasse 17, 8610 Uster
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei Zürich
- Streitigkeiten in Mietangelegenheiten bei der Schlichtungsbehörde Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster.
Link zu weiteren Informationen: www.vfzh.ch und www.gerichte-zh.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|