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Kontaktinfo

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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Hochbau

Die Abteilung Hochbau ist verantwortlich für Baubewilligungsverfahren und Reklamebewilligungen. Dabei spielt die städtebauliche und architektonische Beratung eine wichtige Rolle. Weitere Aufgabenbereiche sind die Baukontrolle, Feuerpolizei und die Feuerungskontrolle.

Baugesuche

Ab 1. März 2025 werden Baugesuche nur noch elektronisch entgegengenommen.
Die Plattform «eBaugesucheZH» ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung und Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens.
Baugesuche, welche vor diesem Termin eingereicht wurden, behandeln wir in ihrer ursprünglichen Form weiter (Papier und/oder digital). 

Die Wegleitung eBaugesuche des Kantons Zürich finden Sie hier.

Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme mit uns empfohlen. Unsere gebietsverantwortlichen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen für Vorabklärungen und Baubewilligungen:

Zuständigkeiten nach Bereichen (Karte geoweb)

Stadtbildkommission

Bauvorhaben mit Anforderungen an eine gute Gestaltung müssen von der Stadtbildkommission beurteilt werden. Ein möglichst früher Einbezug der Kommission wird empfohlen.
- Geschäftsreglement der Stadtbildkommission
- Merkblatt Stadtbildkommission: Hinweise für Bauherrschaften und Projektverfasser

Zur Klärung einfacher oder genereller Baurechtsfragen verweisen wir Sie auf die nachfolgenden Merkblätter und gesetzlichen Grundlagen.

Merkblätter 

Merkblatt-Baustelleninstallation

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtrevision Richt- und Nutzungsplanung - Negative Vorwirkung

Zur Zeit revidiert die Stadt Dübendorf ihre Richt- und Nutzungsplanung. Das Geschäft wurde Ende 2024 an den Gemeinderat überwiesen. Bitte beachten Sie, dass sowohl die revidierte wie auch die bestehende rechtskräftige Bau- und Zonenordnung anzuwenden und einzuhalten sind.

Grundlagen Stadt Dübendorf
- Aktuelle Bau- und Zonenordnung (rechtskräftig)
- Revidierte Bau- und Zonenordnung (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Zonenplan (rechtskräftig)
- Zonenplan revidiert (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Verordnung für Fahrzeugabstellplätze
- Verordnung für Fahrzeugabstelleplätze (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Merkblatt Liegenschaftsentwässerung

Grundlagen Kanton Zürich
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG)
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)
- Besondere Bauverordnung II (BBV II)
- Bauverfahrensverordnung (BVV)
Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)
Bauvorschriften Energie
- Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich

Öffnungszeiten

Mo: 09.00 – 11.30 und 13.30 – 16.00
Di: 13.30 – 19.00  
Mi: 09.00 – 11.30 und 13.30 – 16.00
Do: 09.00 – 11.30 und 13.30 – 16.00
Fr: 07.00 – 14.00  

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
105.1 Geschäftsreglement Bauausschuss 19. August 2022
700.1 Bauordnung 27. Januar 2024
Name Beschreibung