Hochbau
Die Abteilung Hochbau ist verantwortlich für Baubewilligungsverfahren und Reklamebewilligungen. Dabei spielt die städtebauliche und architektonische Beratung eine wichtige Rolle. Weitere Aufgabenbereiche sind die Baukontrolle, Feuerpolizei und die Feuerungskontrolle.
Baugesuche
Ab 1. März 2025 werden Baugesuche nur noch elektronisch entgegengenommen.
Die Plattform «eBaugesucheZH» ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung und Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens.
Baugesuche, welche vor diesem Termin eingereicht wurden, behandeln wir in ihrer ursprünglichen Form weiter (Papier und/oder digital).
Die Wegleitung eBaugesuche des Kantons Zürich finden Sie hier.
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme mit uns empfohlen. Unsere gebietsverantwortlichen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen für Vorabklärungen und Baubewilligungen:
- Elisabeth Boyer (Bereich West)
- Roger Steiner (Bereich Nord)
- Cyrill Weiss (Bereich Ost)
- Sina Wettach (Bereich Süd)
Zuständigkeiten nach Bereichen (Karte geoweb)
Stadtbildkommission
Bauvorhaben mit Anforderungen an eine gute Gestaltung müssen von der Stadtbildkommission beurteilt werden. Ein möglichst früher Einbezug der Kommission wird empfohlen.
- Geschäftsreglement der Stadtbildkommission
- Merkblatt Stadtbildkommission: Hinweise für Bauherrschaften und Projektverfasser
Zur Klärung einfacher oder genereller Baurechtsfragen verweisen wir Sie auf die nachfolgenden Merkblätter und gesetzlichen Grundlagen.
Gesamtrevision Richt- und Nutzungsplanung - Negative Vorwirkung
Zur Zeit revidiert die Stadt Dübendorf ihre Richt- und Nutzungsplanung. Das Geschäft wurde Ende 2024 an den Gemeinderat überwiesen. Bitte beachten Sie, dass sowohl die revidierte wie auch die bestehende rechtskräftige Bau- und Zonenordnung anzuwenden und einzuhalten sind.
Grundlagen Stadt Dübendorf
- Aktuelle Bau- und Zonenordnung (rechtskräftig)
- Revidierte Bau- und Zonenordnung (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Zonenplan (rechtskräftig)
- Zonenplan revidiert (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Verordnung für Fahrzeugabstellplätze
- Verordnung für Fahrzeugabstelleplätze (nicht in Kraft, in Voranwendung)
- Merkblatt Liegenschaftsentwässerung
Grundlagen Kanton Zürich
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG)
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)
- Besondere Bauverordnung II (BBV II)
- Bauverfahrensverordnung (BVV)
- Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)
- Bauvorschriften Energie
- Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich
Öffnungszeiten
Mo: | 09.00 – 11.30 | und 13.30 – 16.00 |
Di: | 13.30 – 19.00 | |
Mi: | 09.00 – 11.30 | und 13.30 – 16.00 |
Do: | 09.00 – 11.30 | und 13.30 – 16.00 |
Fr: | 07.00 – 14.00 |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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105.1 | Geschäftsreglement Bauausschuss | 19. August 2022 |
700.1 | Bauordnung | 27. Januar 2024 |
Name | Beschreibung |
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