Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Die erleichterte Einbürgerung richtet sich an Personen, die durch enge familiäre Bindungen zu Schweizerinnen und Schweizern Bürgern oder durch besondere Umstände eine vereinfachte Einbürgerung erhalten können.
Dazu zählen:
- Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, sofern der schweizerische Teil bereits zum Zeitpunkt der Eheschliessung das Schweizer Bürgerrecht besass
- Kinder eines schweizerischen Elternteils
- Staatenlose Kinder
Wiedereinbürgerung
Personen, die das Schweizer Bürgerrecht früher besessen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen wieder eingebürgert werden. Sie erwerben dabei die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners, Elternteils oder die früheren Bürgerrechte zurück. Staatenlose Kinder werden an ihrem Wohnort eingebürgert.
Gesuchsformular
Das Gesuchsformular um erleichterte Einbürgerung können Sie im Stadthaus beim Einbürgerungsschalter holen oder direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) unter Angabe Ihrer Postadresse per E-Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Das SEM erhebt für die erleichterte Einbürgerung eine Gebühr die im Voraus zu bezahlen ist. Für volljährige Personen beträgt die Gebühr Fr. 900.00 und für minderjährige Fr. 650.00. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Verfahren für Personen der dritten Ausländergeneration
Personen der dritten Ausländergeneration können sich direkt auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) informieren und das entsprechende Gesuchsformular dort anfordern.
Zugehörige Objekte
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Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung (PDF, 134.96 kB) | Download | 0 | Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungen | +41 44 801 83 90 | Kontaktformular |