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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung ist das gängige Verfahren für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Es richtet sich an Personen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und über eine C-Bewilligung verfügen.

Dieses Verfahren gilt für:

  • Ausländerinnen und Ausländer, die nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind
  • Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben
  • Minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen
  • Ausländische Familien

 

Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung

Eine Einbürgerung im ordentlichen Verfahren ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 

Aufenthalt (formelle Voraussetzungen)

  • Aufenthaltsbewilligung: Sie besitzen eine gültige C-Bewilligung.
  • Wohnsitzdauer: Sie müssen seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben.  (Aufenthaltsjahre zwischen  dem 8. und 18. Geburtstag werden doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.) Für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer genügt eine Wohnsitzdauer von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz. 
  • Wohnsitz in der Wohngemeinde: Sie müssen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Dübendorf wohnhaft sein. (Für Personen unter 25 Jahren gilt eine besondere Regelung.Hier reichen 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich.)

Integrationskriterien (materielle Voraussetzungen)

  • Sozialhilfe: Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Deutschkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
    (mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich).
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse: Sie haben Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens. Dies können Sie online herausfinden: Grundkenntnistest des Kantons Zürich.
  • Bundesverfassung: Sie kennen und achten die Werte der Schweizer Bundesverfassung.
  • Finanzielle Situation: Sie haben keine offenen Schulden oder Verlustscheine in den letzten 5 Jahren und haben Ihre definitiven Steuerrechnungen der letzten 5 Jahren vollständig beglichen.
  • Strafregister: Sie haben keine Vorstrafen und es laufen keine Strafverfahren gegen Sie.

 

Nachweis der Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Deutschkenntnisse müssen durch einen Test nachgewiesen werden, der die folgenden Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bestätigt:

  • Mündlicher Ausdruck (Sprechen, Hörverstehen): Niveau B1.1.
  • Schriftlicher Ausdruck: Niveau A2.1.
  • Lesen: Niveau A2.2

Dieser Test (KDE) kann bei der WBK (Weiterbildungskurse Dübendorf) abgelegt werden.

Der Sprachnachweis entfällt, wenn:

  • Deutsch Ihre Muttersprache ist.
  • Sie die obligatorische Schule für mindestens fünf Jahre in deutscher Sprache besucht haben
  • Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen haben.
  • Sie aktuell die obligatorische Schule in deutscher Sprache besuchen.
  • Sie aktuell eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache besuchen
  • Sie einen anerkannten Sprachnachweis besitzen, der die geforderten Deutschkenntnisse bescheinigt.

 

Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse

Bewerbende müssen Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens nachweisen. Dieser Test (GKT) kann bei der WBK (Weiterbildungskurse Dübendorf) abgelegt werden und deckt folgende Themenbereiche ab:

  • Geschichte, Geografie, Sprachen
  • Demokratie und Föderalismus
  • Rechte und Pflichten
  • Soziale Sicherheit und Gesundheit
  • Arbeit und Bildung
  • Religion und Feiertage

Der Grundkenntnistest entfällt, wenn:

  • Sie bei Antragstellung unter 12 Jahre alt sind
  • Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, davon mind. 3 Jahre auf Sekundarstufe I 
  • Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II in der Schweiz abgeschlossen haben
  • Sie aktuell die obligatorische Schule in der Schweiz besuchen
  • Sie aktuell in einer Ausbildung auf Sekundarstufe II in der Schweiz sind

 

Vorbereitungskurse zur Einbürgerung

Es besteht die Möglichkeit, Vorbereitungskurse zur Einbürgerung bei der WBK zu besuchen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sekretariat der WBK.

 

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