Kopfzeile

Kontaktinfo

Treten Sie mit uns in Kontakt

Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

map

Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf erwerben möchten, können ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Seit mindestens 2 Jahren in Dübendorf wohnen
  • Keinen Eintrag im Strafregisterauszug aufweisen
  • Keine Betreibungsregistereinträge in den letzten 5 Jahren aufweisen
  • Die definitiven Steuerrechnungen der letzten 5 Jahre vollumfänglich bezahlt haben
  • keine Sozialhilfe während den letzten 3 Jahren bezogen haben (ausser diese ist vollständig zurückbezahlt)

Zuständig für das Verfahren ist der Stadtrat. Das Gesuch wird in der Regel innert 3 Monaten behandelt.

Wenn die Gesuchstellende Person das Bürgerrecht des aktuellen Heimatortes beibehalten möchte, ist Folgendes zu beachten: In einem anderen Kanton kann das sogenannte Heimatrecht gelten. Wenn dieses Heimatrecht Doppelbürgerrechte innerhalb oder ausserhalb des Kantons ausschliesst, verliert man das bisherige Bürgerrecht automatisch, sobald man das Bürgerrecht von Dübendorf erhält.

Falls Sie ausdrücklich auf das bisherige Bürgerrecht verzichten möchten, können dadurch zusätzliche Kosten und administrative Schritte bei der bisherigen Heimatgemeinde entstehen. Wir empfehlen Ihnen sich vorab bei der Heimatgemeinde diesbezüglich zu erkundigen.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Burgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern (PDF, 118.18 kB) Download 0 Merkblatt Burgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern
Gesuch um Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern (PDF, 171.38 kB) Download 1 Gesuch um Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt