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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf erwerben möchten, können ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • seit mindestens 2 Jahren in Dübendorf wohnen
  • keinen Eintrag im Strafregisterauszug aufweisen
  • keine Betreibungsregistereinträge in den letzten 5 Jahren aufweisen
  • definitive Steuerrechnungen der letzten 5 Jahre vollumfänglich bezahlt haben
  • keine Sozialhilfe während den letzten 3 Jahren bezogen haben (ausser diese ist vollständig zurückbezahlt)

Zuständig für das Verfahren ist der Stadtrat. Das Gesuch wird in der Regel innert 3 Monaten behandelt.

Wenn die gesuchstellende Person das Bürgerrecht des bisherigen Heimatortes beibehalten möchte, ist folgendes zu beachten: In einem anderen Kanton kann das sogenannte Heimatrecht gelten. Wenn dieses Heimatrecht Doppelbürgerrechte innerhalb oder ausserhalb des Kantons ausschliesst, verliert man das bisherige Bürgerrecht automatisch, sobald man das Bürgerrecht von Dübendorf erhält. (Im Kanton Zürich gibt es keine Begrenzung der Anzahl Bürgerorte.)

Falls die gesuchstellende Person ausdrücklich auf bisherige Heimatorte verzichten möchte, muss diese das Vorgehen (administrative Schritte/allfällige Zusatzkosten) direkt in der jeweiligen Gemeinde selbst abklären. Mit der Aufnahme im Bürgerrecht von Dübendorf erfolgt nicht automatisch eine Anpassung zu bisherigen Heimatorten, sofern keine Vorgaben zum Doppelbürgerrecht gemäss obigem Absatz bestehen.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Burgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern (PDF, 118.18 kB) Download 0 Merkblatt Burgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern
Gesuch um Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern (PDF, 171.38 kB) Download 1 Gesuch um Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern
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