Baubewilligungen Bereich Nord, Ost, Süd und West
Zuständige Gebietsverantwortliche:
- Elisabeth Boyer (Bereich West)
- Roger Steiner (Bereich Nord)
- Cyrill Weiss (Bereich Ost)
- Shkurte Morina (Bereich Süd)
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme empfohlen.
Die Zuständigkeiten für folgende Aufgaben sind wie folgt geregelt:
Die Begleitung der Baubewilligungsprozesse ist in vierBereiche unterteilt. Für die Baukontrolle gibt es eine separate Anlaufstelle.
Unter folgendem Link finden Sie Ihre Ansprechpartner
Besprechungstermine: Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Kontaktaufnahme: Für die Beantwortung konkreter und projektbezogener Detailfragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail zur Verfügung. Zur Klärung einfacher oder genereller Baurechtsfragen verweisen wir Sie auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen und Fachliteratur.
Baubewilligungen sind erforderlich für (Auflistung ist nicht abschliessend):
§ 309 Planungs- und Baugesetz (PBG)
- die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke,
- Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurechtliche Bedeutung zukommt,
- den Abbruch von Gebäuden in Kernzonen, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen,
- Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen,
- die Unterteilung von Grundstücken nach Erteilung einer baurechtlichen Bewilligung oder nach erfolgter Überbauung, ausgenommen bei Zwangsabtretung,
- wesentliche Geländeänderungen, auch soweit sie der Gewinnung oder Ablagerung von Materialien dienen,
- Änderungen der Bewirtschaftung oder Gestaltung von Grundstücken in der Freihaltezone, ausgenommen Felderbewirtschaftung und Gartenbau,
- Mauern und Einfriedigungen,
- Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze,
- Seilbahnen und andere Transportanlagen, soweit sie nicht dem Bundesrecht unterstehen,
- Aussenantennen,
- Reklameanlagen,
- das Fällen von Bäumen aus den in der Bau- und Zonenordnung bezeichneten Baumbeständen. Die Festsetzung und Genehmigung von Projekten für Verkehrsanlagen und Gewässer, die Genehmigung von Meliorationsprojekten und die Erteilung von wasserrechtlichen Konzessionen schliessen die baurechtliche Bewilligung ein. Dies gilt auch für die mit dem Projekt verbundenen notwendigen Anpassungen an privatem Grundeigentum. Die zuständige Direktion kann Vorhaben, die einer meliorationsrechtlichen Genehmigung oder einer wasserrechtlichen Konzession bedürfen, der örtlichen Baubehörde zum baurechtlichen Entscheid überweisen.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Eingabedokumente und Pläne als PDF-Datei (CD) eingereicht werden müssen.
Elektronische Baugesuche
Die Plattform «eBaugesucheZH» ermöglicht die vollständig elektronische Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung, Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens: eBaugesuche Zürich
Stadtbildkommission
- Geschäftsreglement der Stadtbildkommission
- Merkblatt Stadtbildkommission: Hinweise für Bauherrschaften und Projektverfasser
Wichtigste Grundlagen für Dübendorf:
- Baugesuchsformular
- Wegleitung Baugesuch
- Zonenplan
Rechtliche Grundlagen Stadt Dübendorf
- Bauordnung
- Verordnung für Fahrzeugabstellplätze
Rechtliche Grundlagen Kanton Zürich
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG)
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)
- Besondere Bauverordnung II (BBV II)
- Bauverfahrensverordnung (BBV)
Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich
Fachliteratur
Band 1 (Planungsrecht, Verfahren und Rechtsschutz) / Band 2 (Bau- und Umweltrecht)
Fritzsche, Bösch, Wipf, Kunz
Zugehörige Objekte
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Hochbau | +41 44 801 67 27 | Kontaktformular |