Baukontrolle
Die Feuerpolizei trifft zum Schutz von Personen, Tieren und Sachen alle Massnahmen, die erforderlich sind zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung, Explosionen und sie stellt Fluchtwege sicher. Die Brandschutznorm mit den Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen vom 1. Januar 2015 bilden die Grundlage. Die Kantonalen Gesetze über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978, der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) vom 8. Dezember 2004 und den Kantonalen Weisungen 20.01 bis 20.10 regeln den Vollzug.
Die genannten und weiteren Vorschriften können in der aktuellen Version über die Adresse
www.gvz.ch bezogen werden.
Zu beachten sind auch die Rubriken FAQ, der Stand der Technik (STP) sowie die Weiteren Publikationen.
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