Befundaufnahme über einen tatsächlichen Zustand
Auf Verlangen nimmt das Stadtammannamt einen Befund über den tatsächlichen Zustand auf, soweit dieser ohne besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Es protokolliert, was es selber mit seinen Sinnen wahrnehmen kann und lässt Schlussfolgerungen grundsätzlich weg. Gegebenenfalls wird das Protokoll mit Plänen, Zeichnungen, Fotos und anderen technischen Hilfsmitteln ergänzt. Das Protokoll (Art. 182 ZPO) dient als Beweissicherung für spätere Prozessverfahren (vergleiche Art. 9 ZGB). Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs, zieht das Stadtammannamt wenn möglich die an der Sache Beteiligten zur Aufnahme des Befundes bei.
Der Auftrag muss schriftlich, unter Angabe des betroffenen Objektes sowie unter Angabe der Gegenpartei (Eigentümer oder zum Beispiel Liegenschaftenverwaltung als Vertreter, inklusive Adressanschrift) an das Gemeinde- / Stadtammannamt am Ort, an dem die Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist, gestellt werden. Die Kosten trägt der Antragsteller, diese sind vorzuschiessen.
Frist bis zum Befundtermin: mindestens 15 Tage ab Eingang des schriftlichen Auftrages/Gesuches. Die Gegenpartei sowie allfällige Mieter haben ein Anrecht, sich rechtzeitig organisieren zu können und eventuell einen Vertreter zu beauftragen.
Bei einer Befundaufnahme handelt es sich nicht um ein(e) Wohnungsabnahme(-protokoll). Wenden Sie sich dafür an die betreffenden Stellen. Kostenlose Rechtsauskünfte und eventuell auch Verfahrensbegleitung gibt es für Mitglieder des Hauseigentümerverbandes des Kantons Zürich (für Eigentümer beziehungsweise Vermieter) oder des Mieterverbandes (für Mieter).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |
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Frage |
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Ein amtlicher Befund hält den tatsächlichen Zustand einer Sache fest. Dabei wird alles protokolliert, was mit den Sinnen wahrgenommen werden kann, wobei die Schlussfolgerungen zu den Feststellungen grundsätzlich weggelassen werden und besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse nicht nötig sind. Am häufigsten werden Rissbefunde an Gebäuden aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier. |