Friedhofverordnung
Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt zu melden.
Die aktuelle Friedhofverordnung finden Sie hier in der Gesetzessammlung der Stadt Dübendorf.
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Friedhof | +41 44 801 83 73 | Kontaktformular |