Temporäre Strassenreklamen (Banderolen, Blachen)
Um auf öffentlichem Grund Banderolen und/oder Blachen an den dafür vorgesehenen Standorten anbringen zu können, muss zwingend mindestens 2 Wochen vor dem Anbringen ein entsprechendes Gesuch ausgefüllt werden. Dieses finden Sie unter folgendem Link:
https://www.duebendorf.ch/_docn/2961820/Gesuch_um_Bewilligung_temp._Strassenreklamen.pdf
Wir bitten Sie, die auf dem Gesuch beschriebenen Vorgaben genau durchzulesen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |
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