Eintragungen, Änderungen und Löschungen des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages
Jede Handlungsfähige Person, kann mit einem Vorsorgeauftrag eine natürliche oder eine juristische Person beauftragen, im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit sie im Rechtsverkehr oder der Personen- sowie Vermögenssorge zu vertreten (Art. 360 Abs. 1 ZGB). Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Errichtung eines Vorsorgeauftrages sowie dessen Hinterlegungsort ein. Spätere Änderungen oder Löschungen werden auf Antrag ebenfalls verzeichnet. Die Registrierung ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Vorsorgeauftrages.
Zuständigkeit
Jedes Zivlstandsamt Ihrer Wahl ist für Ihre Anfrage zuständig. Die Registrierung erfolgt dann gesamtschweizerisch und ist auf jedem Zivilstandsamt abrufbar.
Vorgehen
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Sowie am Schalter oder per Post ist das entsprechende Formular "Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister" auszufüllen. Es ist wichtig, dass eine gut leserliche Pass- oder Identitätskartenkopie beigelegt wird. Für Ihren persönlichen Besuch benötigen Sie keinen Termin und haben Ihren Original Pass oder Ihre Original Identitätskarte vorzuweisen. Beachten Sie, dass die Bezeichnung des Hinterlegungsortes so genau wie möglich zu erfolgen hat, dass dieser im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit schnellstmöglich gefunden werden kann. Der Vorsorgeauftrag selbst muss weder vorgezeigt noch in Kopie eingereicht werden.
Stellvertretung
Es ist nicht erlaubt, den Antrag durch eine bevollmächtigte Person ausfüllen zu lassen. Die Abgabe oder Zusendung durch eine/n Stellvertreter/in ist möglich.
Kosten
Eintragung des Hinterlegungsortes | Fr. 75 |
Änderung des Hinterlegungsortes | Fr. 75 |
Löschung der Eintragung | Fr. 75 |
Bestätigung des Hinterlegungsortes | Fr. 30 |
Die Gebühren des Zivilstandsamtes richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.
Beratung
Genauere Informationen zum Vorsorgeauftrag finden Sie auch in einem Merkblatt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese erhält auf Anfrage beim Zivilstandsamt Auskunft, ob und wo ein allfälliger Vorsorgeauftrag hinterlegt ist.