Lernfahrgesuch
Der Gesuchsteller muss bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (ID oder Pass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers und leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | +41 44 801 67 00 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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