Gesuch Festwirtschaftspatent
Wenn Sie einen Anlass oder eine Veranstaltung durchführen, an welchem Speisen und/oder Alkohol abgegeben bzw. verkauft werden, brauchen Sie ein Patent zur Führung einer Festwirtschaft (GW-Patent). Dies ist unabhängig davon, ob der Verantwortliche für die Festwirtschaft bereits im Besitze eines Patents ist. Ein Patent wird immer für einen bestimmten Betrieb ausgestellt.
Für kleinere Anlässe/Veranstaltungen müssen das Gesuch sowie allfällige weitere Unterlagen mindestens 2 Wochen und bei grösseren Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor Anlassbeginn bei der Abteilung Sicherheit eingereicht oder online ausgefüllt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und/oder
Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit administrativem Mehraufwand verbunden.
Unterlagen
Zu diesem Gesuch müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
Verfahren
Gebühren
a. Bewilligungsgebühr:
Fr. 50.00 pro Veranstaltung
b. Schreibgebühr:
Fr. 60.00
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.