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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gesuch Festwirtschaftspatent

Wenn Sie einen Anlass oder eine Veranstaltung durchführen, an welchem Speisen und/oder Alkohol abgegeben bzw. verkauft werden, brauchen Sie ein Patent zur Führung einer Festwirtschaft (GW-Patent). Dies ist unabhängig davon, ob der Verantwortliche für die Festwirtschaft bereits im Besitze eines Patents ist. Ein Patent wird immer für einen bestimmten Betrieb ausgestellt.


Für kleinere Anlässe/Veranstaltungen müssen das Gesuch sowie allfällige weitere Unterlagen mindestens 2 Wochen und bei grösseren Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor Anlassbeginn bei der Abteilung Sicherheit eingereicht oder online ausgefüllt werden.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und/oder
Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit administrativem Mehraufwand verbunden.

Unterlagen

Zu diesem Gesuch müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail/ per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.

Gebühren
a. Bewilligungsgebühr:
Fr. 50.00 pro Veranstaltung
b. Schreibgebühr:
Fr. 60.00

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.