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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gesuch um Bewilligung einer Standaktion, für Sammlungen, Verteilen von Flyern etc.

Mit diesem Gesuch können Sie bei der Gemeinde um eine Bewilligung für das Durchführen einer Standaktion, für Sammlungen, Verteilen von Flyern etc. auf öffentlichem Grund anfragen. Es muss mindestens 2 Wochen vor der geplanten Aktion bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.

Welche Standorte von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, sehen Sie auf dem "Plan Benützung öffentlicher Grund".

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.

Unterlagen

Grundsätzlich keine weiteren Unterlagen erforderlich; der ausstellenden Behörde steht es jedoch frei, weitere Angaben zu verlangen.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail/ per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.

Pro Verfügung mit max. 4 eingetragenen Daten (ohne Verschiebungsdaten) werden folgende Gebühren erhoben:
Fr. 50.00 Bewilligungsgebühr
Fr. 60.00 Schreibgebühr

Für gemeinnützige und ortsansässige Organisationen welche deren eigene Interessen und Zwecke vertreten, örtliche Vereine und Parteien werden keine Gebühren erhoben.

Für nicht fristgerecht eingereichte Gesuche werden als Dringlichkeitsgebühr zusätzlich folgende Gebühren erhoben (ausgenommen von dieser Regelung sind dringliche Bauarbeiten, welche nicht vorhersehbar sind):
a. kurzfristig (unter 72 Stunden)
Fr. 50.00
b. sehr kurzfristig (unter 48 Stunden)
Fr. 100.00

Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich bei den genannten Gebühren um Richtwerte handelt, die unter Umständen abweichen können.

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Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.