Rückzug dauernde Hinausschiebung der Schliessungszeit
Wenn Sie als Patentinhaber/-in auf die von der zuständigen Behörde ausgestellten Bewilligung im Zusammenhang mit der Ausnahme von der ordentlichen Schliessunsgzeit verzichten möchten, so ist dies der Behörde mittels entsprechendem Gesuch innert 14 Tagen zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.
Unterlagen
Zu diesem Gesuch müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
Verfahren
Das Gesuch wird zur Kenntnis genommen, im System entsprechend erfasst und im Dossier hinterlegt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.