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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Rückzug dauernde Hinausschiebung der Schliessungszeit

Wenn Sie als Patentinhaber/-in auf die von der zuständigen Behörde ausgestellten Bewilligung im Zusammenhang mit der Ausnahme von der ordentlichen Schliessunsgzeit verzichten möchten, so ist dies der Behörde mittels entsprechendem Gesuch innert 14 Tagen zu melden.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Unterlagen

Zu diesem Gesuch müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.

Verfahren

Das Gesuch wird zur Kenntnis genommen, im System entsprechend erfasst und im Dossier hinterlegt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.