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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gesuch Klein- und Mittelverkaufspatent

Wer im Kanton Zürich einen Klein und Mittelverkaufsbetrieb (K+M-Betrieb) mit Alkoholangebot neu eröffnen oder übernehmen möchte, braucht in der Regel ein Patent. Das entsprechende Formular für den Erwerb eines Patents können Sie online ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass zusammen mit dem Gesuch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen, welche Sie direkt hochladen können. Wir beurteilen und bearbeiten nur vollständig eingereichte Dossiers. Unvollständige werden zurückgewiesen bzw. zurückgeschickt. Das Gesuch muss zusammen mit den zusätzlichen Dokumenten mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.

Genauere Bestimmungen zur Patentpflicht finden Sie im Gastgewerbegesetz.

Falls Sie vor der Übernahme eines Lokals Umbaumassnahmen vorsehen bzw. ein ganz neues Lokal beziehen werden, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie dafür unter Umständen einer Baubewilligung bedürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte vorgängig an die Abteilung Hochbau (hochbau@duebendorf.ch). Ein Patent gilt nur für die von der Abteilung Hochbau bewilligten Flächen.

Sämtliche Änderungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Patent müssen sowohl der ausstellenden Behörde sowie auch dem Kantonalen Labor Zürich (KLZ) innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Den entsprechenden Link des KLZ finden Sie hier:

Melde- & Bewilligungspflicht Kantonales Labor Zürich

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und/oder
Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.

Unterlagen

Zwingende Unterlagen:

  • Kopie Personalausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Auszug aus dem Eidg. Zentralstrafregister im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelle Betreibungsauskunft im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie Miet-, Pacht- oder Arbeitsvertrag
  • Kopie "Meldung über die Stellvertretung" inkl. Kopie Personalausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
  • Meldung über Rückzug K+M-Patent bei Patentnehmerwechsel
  • Betriebskonzept bei Neueröffnung oder Änderung des bestehenden Konzepts
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Merkblätter

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail/ per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.

Gebühren
a. Bewilligungsgebühr Fr. 200.00

b. Alkoholabgabe bei Verkauf von gebr. Wassern pro 4-jähriger Periode (wird pro rata temporis berechnet; die Höhe der Gebühren hängt von den Anzahl Litern gebr. Wasser, welche jährlich umgesetzt werden, ab)

Genauere Bestimmungen zu den Patentabgaben auf gebrannten Wassern finden Sie in der Verordnung zum Gastgewerbegesetz.

c. Schreibgebühr: Fr. 60.00

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Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.