Nach Art. 21 Abs. 2 und 3 der aktuell gültigen Polizeiverordnung (PVO) der Stadt Dübendorf, ist es Unberechtigten verboten, auf bzw. an fremdem Eigentum (beispielsweise an Gebäuden, Einfriedungen, Signalisationen und Fahrzeugen) Plakate, Anzeigen, Transparente, Fahnen oder dergleichen an-zubringen. Zuwiderhandelnde und Auftraggeber haben nebst einer Busse auch die Kosten für die Entfernung zu bezahlen.
Suchtmittelreklame(n) auf öffentlichem Grund und an öffentlichen Gebäuden ist (sind) nicht gestattet!