Container-Pflicht für Kehricht, Grüngut und Karton
Für Kehricht, Grüngut und Karton besteht in der Stadt Dübendorf Containerpflicht und es muss über Norm-Container entsorgt werden. Grundlagen dazu bilden die Abfallverordnung sowie die Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung der Stadt Dübendorf.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, einen Kehricht- / Grüngut- und Kartoncontainer anzuschaffen und einen geeigneten Standort dafür zu finden. Für Karton besteht ab 1 m3 pro Liegenschaft und pro Sammlung Containerpflicht.
Vorteil: Sie können in Zukunft rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche entsorgen. Sie müssen somit keinen Abfall und auch kein Grüngut mehr in der Wohnung oder im Treppenhaus bis zur Abfuhr aufbewahren. Fazit: Die Stadt wird schöner und frei von üblen Gerüchen.
Für alle, die bereits einen Kehrichtcontainer, Grüngutcontainer oder einen Kartoncontainer nutzen,ändert sich nichts.
Die Broschüre "Leitfaden Containerpflicht" kann in Druckform bestellt werden.
Informationen
- Datum
- 19. April 2012
- Herausgeber/-in
- Abteilung Tiefbau
Dokumente
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Leitfaden_Containerpflicht.pdf (PDF, 306.76 kB) | Download | 0 | Leitfaden_Containerpflicht.pdf |
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