Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimum
Unter diesem Link finden Sie die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Der Ermessensspielraum des Betreibungsamtes ist einer der häufigsten Gründe für eine betreibungsrechtliche Beschwerde (seitens des Schuldners, der Gäubiger oder von Dritten) gegen das Betreibungsamt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Betreibungsamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.
Informationen
- Datum
- 16. September 2009
- Herausgeber/-in
- Obergericht des Kantons Zürich (www.gerichte-zh.ch)
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |