Betreibungsrechtliche Beschwerde
Unter diesem Link finden Sie die Ausführungen der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde des Kantons Zürich (Obergericht Zürich) zu einer betreibungsrechtlichen Beschwerde.
Im Weiteren gibt Ihnen das Merkblatt über die Voraussetzungen und das Verfahren bei einer Beschwerde Auskunft. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Einreichen einer Beschwerde nochmals das Gespräch mit dem zuständigen Betreibungsamt zu suchen, jedoch die gesetzliche Beschwerdefrist zu beachten (ansonsten die Beschwerde abgewiesen wird). Im Kanton Zürich richtet sich die Beschwerde zuerst an die untere kantonale Aufsichtsbehörde des Bezirkes, in welchem sich das Betreibungsamt befindet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an den Leiter des Betreibungsamtes oder dessen Stellvertretung. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2012
- Herausgeber/-in
- Obergericht des Kantons Zürich (www.gerichte-zh.ch)
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |