Sobald der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellt und die betriebene Person die gesamte Forderung nicht umgehend bezahlen kann, kommt es zu einem Pfändungsvollzug. Dies führt automatisch zu einer Lohnpfändunganzeige an den Arbeitgeber, sofern der Schuldner erwerbstätig ist und seine Einkünfte über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Betreibungsamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.