Ungerechtfertigte Betreibung Merkblatt
Hier finden Sie ein Merkblatt, für das mögliche Vorgehen, wenn man eine ungerechtfertigte Betreibung erhalten hat. In erster Linie empfiehlt es sich, den Gläubiger zu kontaktieren und ihn auf die anfallenden Gerichtskosten aufmerksam zu machen. Das Formular Rückzug der Betreibung durch den Gläubiger finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an den Leiter des Betreibungsamtes oder dessen Stellvertretung. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.
Info Schweizer Beobachter: "So werden Sie den Makel los" - Auch eine grundlose Betreibung wird im amtlichen Register vermerkt – was zu Problemen führen kann. Vier Methoden, wie man Einträge wieder zum Verschwinden bringt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Info SRF: "So verschwindet ein Eintrag im Betreibungsregister" - Post vom Betreibungsamt ist selten angenehm. Und ein Eintrag im Betreibungsregister schon gar nicht. Verwaltungen rümpfen die Nase vor Mietern mit Betreibungen, Banken ebenso. Kann man einen Eintrag löschen lassen oder verfolgt einem der Tolggen im Reinheft auf immer und ewig? Weitere Informationen finden Sie hier.
Info Kassensturz: "Betreibung erhalten und wie sie richtig vorgehen" - Gerechtfertigt oder nicht - Betreibungen machen sich nicht gut und sind oft ein Hindernis, zum Beispiel bei der Wohnungssuche. Stefan Broger, ehemaliger Präsident der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, erklärt, was es zu beachten gilt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen
- Datum
- 13. August 2012
Dokumente
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Ungerechtfertigte_Betreibung.pdf (PDF, 115.82 kB) | Download | 0 | Ungerechtfertigte_Betreibung.pdf |
Zugehörige Objekte
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