Hier finden Sie einen Musterbrief, mit welchem das Betreibungsamt Dübendorf den Gläubiger auffordert, seine Bank- oder Postverbindung schriftlich mitzuteilen. Diese wird benötigt, sollte der Schuldner die Gläubigerforderung oder einen Teil dessen direkt über das Amt bezahlen. Das Betreibungsamt verrechnet dem Schuldner für diese Dienstleistung gemäss GebV SchKG bis 1'000 Franken - 5 Franken (sogenannte Inkassogebühr). Ab 1'000 Franken sind es jeweils 0,5 % der Forderung, bis maximal 500 Franken.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Betreibungsamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung