Medizinische Versorgung
Unter den FAQ finden Sie Informationen zu diesem Thema, zum Beispiel:
- Was «Erste Hilfe» bedeutet
- Was ein Hausarzt ist
- Wo Sie Adressen für Erste-Hilfe-Kurse finden
FAQs
Frage |
---|
Erste Hilfe bedeutet, dass man an einem Unfallort die richtigen ersten Schritte einleitet, um dem Verunfallten das Leben zu retten. Diese Regeln kann man in Kursen lernen, die in vielen Schweizer Gemeinden angeboten werden. Für den Besuch eines Kurses erhält man einen Attest. Daneben gibt es auch Kurse auf dem Internet. In einem "Erste-Hilfe-Kurs" lernt man beispielsweise: Einen Notfall richtig einzuschätzen;
|
Vielleicht müssen Sie sich im Krankenhaus röntgen lassen. Dann können Sie die Röntgenbehandlungen auf einem Röntgenpass vermerken lassen. Der von der Schweizerischen Patienten-Organisation (SPO) eingeführte Pass soll dazu beitragen, unnötige Röntgenaufnahmen zu vermeiden. Es ist eine Dienstleistung für Arzt- und Zahnarztpraxen, Röntgeninstitute und Spitäler, und eben auch für Patientinnen und Patienten. Den Röntgenpass kann man bestellen; und zwar bei der Schweizerischen Patienten-Organisation, Postfach 6139, 2500 Biel 6. Es gibt den Pass in deutscher, französischer und italienischer Sprache und er kostet inklusive Etui und Porto acht Franken. Sie können nicht nur beim Arzt, sondern auch beim Krankenhaus Einsicht in Ihre Krankenakte verlangen. Darin sind die wichtigsten Daten Ihrer Behandlung dokumentiert. Das umfasst zum Beispiel vorgenommene Untersuchungen und die dazu verwendeten Geräte, Diagnosen, verordnete Medikamente und die Entwicklung der Krankheit. Auch der Verlauf von Operationen muss genau festgehalten werden. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt. Das gilt auch gegenüber Angehörigen und anderen Ärzten, die nicht in die Behandlung einbezogen sind. Nur Sie können den Arzt oder die Ärztin von dieser Schweigepflicht befreien. Informationen über Ihre weiteren Rechte als Patient / Patientin erhalten Sie sie hier: Patientenrechte. Auf der Seite der Stiftung SPO Patientenschuz erhalten Sie weitergehende Informationen zu Ihren Rechten. |
Jede Person hat in der Regel einen Hausarzt oder eine Hausärztin, die in allgemeiner Medizin ausgebildet ist. Ihren Arzt können Sie in der Schweiz selbst wählen. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das bedeutet, dass Sie diese Medikamente nur kaufen können, wenn Sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben worden sind. Bevor man den Arzt aufsucht, muss man sich vorher telefonisch anmelden - ausser es handelt sich um einen Notfall. Der Arzt oder die Ärztin untersucht dann Ihr Leiden und Ihr Anliegen und rät zum Beispiel zur Einnahme von Medikamenten, zu einer Behandlung oder einer Therapie. Er kann Sie auch an einen spezialisierten Arzt oder ins Krankenhaus weiter weisen. Wenn Sie entsprechend versichert sind, können Sie sich auch direkt an einen Facharzt wenden. Wenn Sie nur eine Grundversicherung haben, braucht es eine Überweisung. Jeder Mediziner muss Ihre Informationen vertraulich behandeln. Eine Verletzung der Schweigepflicht ist strafbar. Das ist wichtig für Sie: Niemand kann Ihre Informationen ohne Ihre Einwilligung weitergeben. Suchen Sie einen Arzt? Fragen Sie doch Ihre Bekannten. Oder suchen Sie im Telefonbuch oder Internet. |
Zur Gesundheit zählt auch das psychische und geistige Wohlbefinden, nicht nur der Körper selbst. Es gibt immer wieder Menschen, die sich in einer schwierigen persönlichen oder familiären Situation befinden. Oder vielleicht leiden sie an regelmässigen Angstzuständen oder erleben über längere Zeit eine lähmende Traurigkeit. Vielleicht reicht die nötige Unterstützung von den Mitmenschen nicht aus. Dann kann allenfalls eine Psychiaterin, ein Psychotherapeut oder eine Psychologin weiterhelfen. Diese Unterstützung kann dazu beitragen, damit die Betroffenen nicht in ihrem gewohnten Alltag behindert werden. Psychiater und Psychologen versuchen gemeinsam mit den Patienten neue Wege und Möglichkeiten zu finden, um die Situation zu verbessern. Kinder können sich bei Problemen sowie Schulschwierigkeiten auch kostenlos an den schulpsychologischen Dienst wenden. Unterstützung in schwierigen Lebenslagen? Das gibt's während 24 Stunden am Tag bei der "Dargebotenen Hand". Unter der Nummer 143 erhält man Gespräche in Krisensituationen. Die "Dargebotene Hand" ist eine Anlaufstelle für jedermann und untersteht der völligen Anonymität. |
Um in verschiedenen Situationen erste Hilfe leisten zu können, beispielsweise bei Unfällen, bei Sportverletzungen oder bei Konzerten. Ausserdem muss man einen solchen Kurs besucht haben, wenn man den Führerschein erhalten will. Achtug: Prüfen Sie aber zuerst, ob der Kurs von der Zulassungsbehörde anerkannt ist. Das Attest eines "Erste-Hilfe-Kurses" ist sechs Jahre lang gültig. |