Feuerungskontrolle
Mit der Feuerungskontrolle wird Ihre Feuerungsanlage auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung geprüft. Die Kontrolle wird alle 4 Jahre, Ölheizungen alle 2 Jahre und Gasheizungen alle 4 Jahre, durch eine anerkannte Fachperson durchgeführt.
Werden die Grenzwerte überschritten, so wird dem Eigentümer eine Frist von 30 Tagen zur Einregulierung der Heizung gewährt. Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet, wenn der Heizungskontrolleur von der Servicefirma eine Kopie des Servicerapportes mit Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden, so wird eine gesetzliche Sanierungsfrist angeordnet.
Feuerungskontrolleur Stadt Dübendorf
Roland Breitenmoser
Tel. 044 821 38 11
E-Mail: info@ihr-kaminfeger.ch
Homepage: www.ihr-kaminfeger.ch
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