Aufenthaltsausweis
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Aufenthaltsausweis (auch Heimatausweis oder Interimsausweis genannt).
Der Aufenthaltsausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Dübendorf haben. Sie können die Bescheinigung direkt an unserem Schalter beziehen; bringen Sie dazu bitte einen Identitätsausweis mit. Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, den Aufenthaltsausweis über das Online-Formular zu beantragen.
Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig nach Dübendorf zurückkehren (2 Tage/Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin in Dübendorf ist.
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | +41 44 801 67 00 | Kontaktformular |