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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften

(VO des Obergerichtes über die Beglaubigung durch die Gemeinde- / Stadtammänner)

Beglaubigungen werden durch das Stadtammannamt vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:

  • Unterschriften/Handzeichen: Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen (siehe auch Vollmacht für die Schweizerische Post nachfolgend). Hier ist die persönliche Anwesenheit  zwingend, sie kann nicht von Dritten wahrgenommen werden
  • Kopien: Originale sind vorzulegen
  • Protokollauszügen: Originale sind vorzulegen
  • der Sicherung eines Datums

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde- / Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden. Eine Beglaubigung kostet in der Regel Fr. 20.00.

Um die unverzügliche Beglaubigung gewährleisten zu können, bitten wir Sie vorgängig um Kontaktaufnahme, damit wir einen Termin vereinbaren können.

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