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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Verlängerungsgesuche

Ihre Aufenthaltsbewilligung B, Niederlassung C läuft demnächst ab

Ca. 6 Wochen vor dem Ablauf stellt Ihnen das Staatssekretariat für Migration die Verfallsanzeige zu. Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ablauf Ihres Ausweises bei den Einwohnerdiensten Dübendorf.

Bitte bringen Sie mit:

  • Aufenthaltsbewilligung/Niederlassungsbewilligung
  • gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
  • ausgefüllte Verfallsanzeige (vom Arbeitgeber bestätigt, falls erforderlich)
  • evtl. Passfoto


Die Aufenthaltsbewilligung/Niederlassungsbewilligung und die Verfallsanzeige werden durch die Einwohnerdienste dem Migrationsamt des Kantons Zürich zugestellt. Die Verlängerung dauert ca. 2 bis 3 Wochen. Anschliessend stellt Ihnen das Migrationsamt Zürich den neuen Ausweis direkt zu.

Wir bitten alle Personen persönlich bei den Einwohnerdiensten vorzusprechen; gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen, welche sich nach kantonalen Tarifen richten.

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