Rückweisung von Begehren - Tagebuch
Bei betreibungsamtlichen Begehren, welche nicht regelkonform eingereicht werden, kommt es automatisch zu einer schriftlichen und kostenpflichtigen Rückweisung, einem sogenannten Tagebuch. Der Gläubiger ist deshalb darauf hinzuweisen, sein Begehren formfehlerfrei einzureichen.
Hinweise und Informationen finden Sie unter den Themengebieten wie Betreibungsauskunft erteilen / bestellen, Einleitungsverfahren und Betreibung auf Pfändung und Konkurs. Sollten nach wie vor Fragen offen sein, beraten wir Sie selbstverständlich auch gerne telefonisch oder – nach Voranmeldung – in einem persönlichen Gespräch.
Häufigste Fehler bei eingereichten Begehren:
- Interessennachweis fehlt oder ist ungenügend
- Personalien und/oder Adressverzeichnis ist ungenügend
- Weitere Informationen finden Sie hier
- Schuldnerbezeichnung/Personalien und/oder Adressbezeichnung ist ungenügend (zum Beispiel Vorname fehlt oder nur Anfangsbuchstabe)
- Es werden mehrere Schuldner in einem Begehren betrieben
- Mehrere Namen/Gläubigerbezeichnungen ohne anschliessend einen Vertreter zu bestimmen
- Der Zinssatz ist nicht ersichtlich (falls ein Zinsdatum erwähnt bzw. überhaupt ein Zins gewünscht wird)
- Der Forderungsgrund ist aufgrund zu vieler Aktenbeilage und den Verweis auf diese für das Betreibungsamt nicht klar erkennbar. Tipp: Geben Sie selber einen einfachen und klar ersichtlichen Forderungsgrund an. Der Schuldner akzeptiert entweder die Forderung oder er bestreitet sie und erhebt Rechtsvorschlag. Erst anschliessend muss die Forderung mittels Akten und detaillierteren Erklärungen belegt werden
- Es dürfen maximal 10 Positionen / Forderungsbeträge aufgeführt werden
- Ein ungenügender Forderungsgrund ist vom Gläubiger nachzubessern (zum Beispiel nur ein Hinweis auf einen Verlustschein genügt nicht)
- Für periodisch wiederkehrende Forderungen (wie Miete, Steuer, Krankenkassenprämie) ist der genaue Zeitrahmen beim Forderungsgrund mitzuteilen (z.B. Miete September und Oktober 2015, Staats- und Gemeindesteuern 2014 etc.)
- Dem Begehren fehlt die Unterschrift
- Weitere Informationen finden Sie hier
- Der Forderungsbetrag ist höher als beim Betreibungsbegehren (Teilrückweisung)
- Die Kosten des Friedensrichters; wie (auch) Prozessentschädigungen und Gerichtsgebühren aus einem ordentlichen Zivilprozess sind keine Betreibungskosten und dürfen im folgenden Fortsetzungsbegehren nicht erhoben werden. Dazu muss ein neues Verfahren geführt werden. Die Rechtsöffnungskosten hingegen sind Betreibungskosten und werden im Fortsetzungsbegehren berücksichtigt
- Die Frist zur Stellung des Begehrens wird nicht eingehalten (mindestens 20 Tage seit Zustellung des Zahlungsbefehles / maximal 1 Jahr, Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages nicht eingerechnet)
- Der Rechtsvorschlag ist nicht beseitigt
- Der Zahlungsbefehl im Original eines anderen Betreibungsamtes (infolge Wohnsitzwechel des Schuldners nach der Zustellung des Zahlungsbefehls und vor der Fortsetzung der Betreibung) wird nicht beigelegt. Dem Betreibungsamt Dübendorf genügt der komplette Zahlungsbefehl (Vorder- und Rückseite) als Kopie. Erfolgt das Fortsetzungsbegehren an das gleiche Amt ist der Zahlungsbefehl nicht beizulegen!
- Weitere Informationen finden Sie hier
Kosten
Die Rückweisung eines Begehrens kostet Fr. 18.30. Da sie eine beschwerdefähige Verfügung inklusive Rechtsmittelbelehrung beinhaltet, erfolgt sie durch eingeschriebenen Brief.
Zugehörige Objekte
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Bestatigung_Verlust_Originalverlustschein_-_Mustertext_fur_Duplikat.pdf (PDF, 70.04 kB) | Download | 0 | Bestatigung_Verlust_Originalverlustschein_-_Mustertext_fur_Duplikat.pdf |
Ruckweisungsgrunde_Auskunftsbegehren.pdf (PDF, 86.21 kB) | Download | 1 | Ruckweisungsgrunde_Auskunftsbegehren.pdf |
Ruckweisungsgrunde_Betreibungsbegehren.pdf (PDF, 95.03 kB) | Download | 2 | Ruckweisungsgrunde_Betreibungsbegehren.pdf |
Ruckweisungsgrunde_Fortsetzungsbegehren.pdf (PDF, 18.54 kB) | Download | 3 | Ruckweisungsgrunde_Fortsetzungsbegehren.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |