Parkieren in Dübendorf
Parkieren in Dübendorf – Parkbewilligungen und Parkuhren
Mit der Verordnung über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund vom 4. April 2016 sollen die Wohnquartiere vor Schleichverkehr geschützt und von Fremdparkierenden entlastet werden.
Bitte beachten: Das Abstellen von Fahrzeugen mit einer Parkbewilligung (Parkkarte) ist auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhren) grundsätzlich nicht möglich.
Das Stadtgebiet wird in 11 Zonen unterteilt:
Zentrumszonen Städtli Zone 1 und Hochbord Zone 2 In den Zentrumszonen sind alle Parkplätze gebührenpflichtig. Für Anwohnende und für im Zentrum ansässige Gewerbebetriebe bestehen auf speziell festgelegten Parkplätzen Ausnahmeregelungen.
Chilbiplatz Bei einer Sperrung des Chilbiplatzes z.B. bei Veranstaltungen, ist für die Überbrückung dieser Zeit selbstständig nach einem Ersatzparkplatz zu suchen.
Wohnquartiere Zonen 3 bis 11 Anwohnende und ortsansässige Geschäftsbetriebe der Quartiere, die keine private Parkmöglichkeit haben und ihr Fahrzeug tagsüber auf öffentlichem Grund abstellen müssen, können eine Parkbewilligung erwerben. Es gibt Jahres-, Monats- und Tagesbewilligungen.
Auf den weissen Parkfeldern ohne Gebührenpflicht (Parkuhr) besteht die Möglichkeit 3 Stunden gratis zu parkieren. Die Ankunftszeit muss zwingend mit der blauen Parkscheibe angezeigt werden.
Produkte - Gültigkeit - Kosten Zonen 3 - 11
- Blaue Parkscheibe 3 Stunden gratis ab Ankunft
- Tagesbewilligung CHF 10.00
- Monatsbewilligung CH 50.00 ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig
- Jahresbewilligung CHF 500.00* ab Ausstellungsdatum 365 Tage gültig
* Bei der Jahresbewilligung werden ausstehende und volle Monate rückerstattet. Bei Monats-/Mehrmonatsbewilligungen erfolgt keine Rückerstattung.
Alle Parkbewilligungen können im Online-Schalter am Ende dieser Seite beantragt werden.
Gut zu wissen
Auf den weiss markierten Parkflächen ohne Gebührenpflicht (Parkuhr) kann nachts zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr und am Sonntag ganztags, gratis parkiert werden.
Bitte achten Sie immer auf die aktuell gültige Signalisation vor Ort, diese ist verbindlich.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter duebendorf@kompol.zh.ch.
Mit Klick auf das nachfolgende Bild gelangen Sie direkt auf unseren "Plan Parkzonen". Mittels Eingabe Ihrer Adresse können Sie anschliessend Ihre Park-Zone ermitteln.
Dübendorf Parkbewilligung online
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | +41 44 801 69 00 | Kontaktformular |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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781.1 | Verordnung über Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund | 4. April 2016 |
781.2 | Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze | 7. September 2010 |
Frage |
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Neuzuzüger erhalten bei der Anmeldung eine provisorische Parkkarte. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Die provisorische Parkkarte ist 14 Tage gültig und wird gratis abgegeben. Eine Verlängerung dieser Bewilligung ist nicht möglich. Neuzuzüger sind bei Wohnsitzänderungen verpflichtet, die Fahrzeugpapiere innert 14 Tagen ändern zu lassen. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sowie Anwohnerinnen und Anwohner mit ausländischen Kontrollschildern müssen einen Antrag um Erteilung einer definitiven Parkkarte mit Kopie des Fahrzeugausweises bei der Abteilung Sicherheit einreichen.
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