Versorgung in Mangellagen
Für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, stellt der Bund die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher. Er trifft vorsorgliche Massnahmen.
Die Versorgung der Zivilbevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sowie die Verteilung der Waren ist auch in ausserordentlichen Lagen in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Die Rolle des Staates bleibt subsidiär. Er sorgt dafür, dass die notwendigen Vorbereitungen für die Sicherstellung einer gleichmässigen und ausreichenden Versorgung der Einwohner und der Wirtschaft getroffen werden.
Die Kantone und Gemeinden treffen die notwendigen organisatorischen und administrativen Vorkehrungen.