Ordnungsbussen Einwendungen
Einwendungen bei Ordnungsbussen
Bestehen Einwände gegen eine von der Stadtpolizei Dübendorf ausgestellte Ordnungsbusse, so können diese innerhalb der Bedenkfrist beim Zentralen Dienst der Stadtpolizei schriftlich eingereicht oder am Schalter gemeldet werden.
Wir klären die Einwände ab und teilen dem Betroffenen in der Folge das Beurteilungsergebnis in der Regel in einem Schreiben mit.
Bei nicht fristgemässer Bezahlung oder bei Bestreitung des Sachverhaltes wird die Ordnungsbusse zur Beurteilung an die zuständige Übertretungsstrafbehörde weitergeleitet. Dadurch wird das ordentliche, kostenpflichtige Strafverfahren eingeleitet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | +41 44 801 69 00 | Kontaktformular |