Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages des Stadtrates vom 3. Dezember 2009 und vom 14. Januar 2010, gestützt auf Art. 29 Ziffer 1.3 und 4.2 der Gemeindeordnung vom 5. Juni 2005 beschliesst:
- Der Gründungsvertrag über die Interkommunale Anstalt ARA Neugut wird genehmigt. Mit der Gründung der Interkommunalen Anstalt wird der Zweckverband ARA Neugut Dübendorf aufgelöst. Die Aufgaben sowie alle Aktiven und Passiven des aufgelösten Zweckverbandes werden gemäss Gründungsvertrag an die Interkommunale Anstalt übertragen.
- Der Vertrag tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
- Die Vorlage ist der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2010 zu unterbreiten.
- Mitteilung Stadtrat zum Vollzug.