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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Inhalt

Ersatzwahl Notarin/Notar für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018; Publikation Stille Wahl

29. April 2016
Kreiswahlvorsteherschaft Notariatskreis Dübendorf
(umfassend die Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen)
Gestützt auf die am 5. Februar 2016 publizierte Wahlanordnung der Kreiswahlvorsteherschaft wurde am 24. März 2016 der untenstehende Wahlvorschlag veröffentlicht. Innert der siebentätigen Nachfrist wurde dieser weder geändert noch zurückgezogen. Bei der wahlleitenden Behörde gingen auch keine neuen Wahlvorschläge ein.

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom
1. September 2003 hat der Stadtrat Dübendorf, als wahlleitende Behörde, an seiner Sitzung vom 21. April 2016

Quirici René, 1968, Notar-Stv., Churfirstenweg 12, 8400 Winterthur

für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018 als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Dübendorf, 29. April 2016

Stadtrat Dübendorf (Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Dübendorf)
Notarkreis Dübendorf

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