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Inhalt

Illegales Sprayen, taggen (Schriftzeichen) etc.

23. Januar 2020
Was tun, wenn illegale Sprayereien, Tags (Schriftzeichen) o. ä. entdeckt werden

Wissenswertes über illegales Sprayen, taggen (Schriftzeichen) o. ä.

Allgemeines

Illegales Sprayen, taggen o. ä. auf fremdem Eigentum sind keine Bagatell-Delikte, sondern stellen Sachbeschädigungen dar. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob Beschädigungen an fremden Hauswänden, Fahrzeugen, Sitzgelegenheiten, an öffentlichen Plätzen etc., vorgenommen werden. Es sind Handlungen, die gemäss Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sind. Auch wer als sog. "Checker" zusieht oder Schmiere steht, macht sich strafbar.

Haftung

Bei einer Anzeige muss der Verursacher mit einer Strafe rechnen. Viele sind der irrigen Meinung, die Haftpflichtversicherung der Eltern werde die Reinigungskosten bezahlen. Dem ist nicht so. Eine Versicherung bezahlt nicht für vorsätzlich begangene Handlungen. Es haften aber auch nicht die Eltern, es sei denn sie haben ihre Aufsichtspflichten offensichtlich verletzt. Der Verursacher selbst hat Schadenersatz zu leisten. 

Vorgehensweise im Schadenfall

Machen Sie ein Foto des Schadens und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Dies kann auch bequem online unter https://www.suisse-epolice.ch erledigt werden. Lassen Sie die Graffiti, Tags o. ä. schnellstmöglich reinigen oder übermalen. Exponierte Stellen können mittels Schutzbehandlung behandelt werden, welche bei Vorkommnissen die Reinigung erleichtert.

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