Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Wir stellen Ihnen gerne ein Handlungsfähigkeitszeugnis aus, welches Ihre Handlungsfähigkeit bestätigt. Die Bestellung wird während der Arbeitswoche innert 48h bearbeitet und Ihnen per A-Post zugestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | +41 44 801 67 00 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 30.00Bemerkung
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Stadthaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Online-Bestellung zu.
Wichtig: Wenn Sie fälschlicherweise ein Handlungsfähigkeitszeugnis via diesem Online-Formular bestellen, werden die Gebühren nicht zurückerstattet!
Verfahren
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird Ihnen nach Eingang der Bestellung in den nächsten 48h per A-Post zugestellt.
Wenn Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis am Schalter der Einwohnerdienste abholen wollen, können Sie dies im Kommentarfeld angeben.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.