Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung
Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Bewilligung für eine Veranstaltung / einen Anlass, welche(n) Sie auf öffentlichem Grund durchführen möchten, online einzureichen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Ausfüllen und dem Versenden des Gesuchs dieses damit nicht automatisch bewilligt ist.
Für politische Veranstaltungen muss ein separat dafür vorgesehenes Gesuch ausgefüllt werden. Die Vorgehensweise ist dieselbe wie bei einem Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung.
Für kleinere Anlässe/Veranstaltungen müssen das Gesuch sowie allfällige weitere Unterlagen mindestens 2 Wochen und bei grösseren Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor Anlassbeginn bei der Abteilung Sicherheit eingereicht oder online ausgefüllt werden.
Bitte denken Sie daran, dass eine Beurteilung von vor allem grösseren und/oder komplexen bzw. zum ersten Mal stattfindenden Veranstaltungen unter Umständen verschiedene weitere Behörden mitinvolviert sind. Das nimmt immer relativ viel Zeit in Anspruch. Je früher und detaillierter wir das Gesuch zur Prüfung erhalten, desto schneller können wir beurteilen, ob und in welcher Form der geplante Anlass stattfinden kann.
Weitere Informationen, Dokumente und Kontaktdaten zu Veranstaltungen und Grossanlässen können Sie unserer interaktiven Karte "Veranstaltungen/Grossanlässe" entnehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.
Unterlagen
Allfällig zusätzlich benötigte Unterlagen werden jeweils durch das Ankreuzen von einzelnen Positionen (z. Bsp. Infrastruktur wie Zelte, Bühnen, Tribünen etc.) als Dateianhang automatisch verlangt. Sollten unsererseits für die genaue Beurteilung des Gesuchs trotzdem weitere Dokumente benötigt werden, nehmen wir mit dem Gesuchsteller Kontakt auf.
Verfahren
Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, an andere mitinvolvierte Stellen weitergeleitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail /per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.
Die Gebühren werden auf Grund der Art und/oder Grösse der Veranstaltung erhoben. Sie erhalten von uns einen entsprechenden Einzahlungsschein.
Für gemeinnützige Organisationen, örtliche Vereine und Parteien werden keine Gebühren erhoben.
Für nicht fristgerecht eingereichte Gesuche werden als Dringlichkeitsgebühr zusätzlich folgende Gebühren erhoben (ausgenommen von dieser Regelung sind dringliche Bauarbeiten, welche nicht vorhersehbar sind):
a. kurzfristig (unter 72 Stunden)
Fr. 50.00
b. sehr kurzfristig (unter 48 Stunden)
Fr. 100.00
Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich bei den genannten Gebühren um Richtwerte handelt, die unter Umständen abweichen können.
Bitte ergänzen Sie das Formular-Feld "Name" ebenfalls mit der Bezeichnung der Veranstaltung bspw. "Meier (50 Jahre-Jubiläum)".
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.