Gesuch um Bewilligung für das Einsetzen von Himmelskörpern wie z. Bsp. Himmelslaternen, Ballone etc.
Wenn Sie z. Bsp. bei einer Hochzeit etwas Spezielles für das Brautpaar im Zusammenhang mit Himmelskörper planen, müssen Sie das entsprechende Gesuch um Bewilligung ausfüllen. Es muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anlass bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.
Feuerwerke sind nur in absoluten Ausnahmefällen ausserhalb der in der PVO Art. 12 festgehaltenen, bewilligungsfreien Feiertage möglich. Bei allen anderen Himmelskörpern ist vorgängig die Zustimmung des Eigentümers, von wo diese gestartet werden, sowie eine Abklärung bei der Skyguide notwendig, da die Stadt Dübendorf sich in der Nähe eines Flughafens befindet. Das Formular "Antrag für die Koordination von speziellen Aktivitäten im Luftraum" finden Sie auf der Homepage der Skyguide unter www.skyguide.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stabsdienste Sicherheit | +41 44 801 67 55 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie das Formular gemäss den Vorgaben vollständig aus.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, uns jeweils die KORREKTE Korrespondenz- und Rechnungsanschrift mitzuteilen. Eine Anpassung der Adresse und/oder Stornierung der Rechnung sowie deren Neuerfassung ist jeweils mit nicht unerheblichem, administrativem Mehraufwand verbunden.
Unterlagen
Um das Gesuch abschliessend beurteilen zu können, brauchen wir die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers sowie im Einzelfall die Bestätigung des Skyguide.
Antragsformular der Skyguide:
https://www.skyguide.ch/wp-content/uploads/fileadmin/user_upload/publications/SFO-AMC/request_form_d.pdf
Verfahren
Nach Eingang des Gesuchs wird dieses geprüft, bearbeitet, die entsprechende Bewilligung erteilt, sofern keine Unklarheiten bestehen. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Gesuchsteller. Die Bewilligung wird von zwei vorgesetzten Stellen unterschrieben und anschliessend sowohl dem Gesuchsteller (inkl. Rechnung) per E-Mail/ per Post (je nach Präferenz) wie auch den auf der Verteilerliste aufgeführten Personen/Ämter/Behörden etc. zugestellt.
Gebühren werden in Anbetracht der in solchen Fällen meist feierlichen Zeremonie keine erhoben. Das wird jedoch im Einzelfall geprüft.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.