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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Gerichtliches Verbot Checkliste

Der Eigentümer kann für sein Grundstück ein richterliches Verbot verlangen
Verbotstafel des Stadtammannamtes Dübendorf aus dem Jahre 2011.

Unter diesem Link finden Sie die Checkliste für die Beantragung eines gerichtlichen Verbots beim zuständigen Bezirksgericht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Stadtammannamt Dübendorf (Kontaktangaben). Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.

Informationen

Datum
1. Januar 2012
Herausgeber/-in
Gerichte des Kantons Zürich (http://www.gerichte-zh.ch/)

Zugehörige Objekte