Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV)
Hier finden Sie die Verordnung über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich.
Welche unter anderem im § 4 regelt, dass amtliche Publikationen (z.B. für gerichtliche Verbote, Ausweisungen etc.) über das Internet ebenfalls rechtsverbindlichen Charakter haben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an den Stadtammann oder dessen Stellvertretung. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.
Informationen
- Datum
- 28. Mai 2008
- Herausgeber/-in
- Regierungsrat Kanton Zürich (www.regierungsrat.zh.ch)
Dokumente
Name | |||
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Datenschutzverordnung_IDV.pdf (PDF, 123.02 kB) | Download | 0 | Datenschutzverordnung_IDV.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | +41 44 801 67 70 | Kontaktformular |