Steuern
Einreichung der Steuererklärung: Reichen Sie hier Ihre Steuererklärung komplett online ein. Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung komplett online zu erledigen, ist die ausgefüllte Steuererklärung mit den dazugehörigen Belegen an folgende Adresse einzureichen: Zürcher Gemeinden - Steuererklärung, c/o Scan-Center Zürich, Postfach, 8010 Zürich.
Private Tax: Das Steuererklärungsprogramm Private Tax kann auf der Internetseite des Kantonalen Steueramtes Zürich kostenlos heruntergeladen werden.
Fristverlängerung Steuererklärung: Die Steuererklärung ist jeweils per 31.03. des Folgejahres einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung können Sie hier online verlängern. Alternativ können Sie die Frist via E-Mail an steuern@duebendorf.ch verlängern. Teilen Sie uns dazu die Register-Nummer sowie die gewünschte Frist mit. Die Erstreckung ist bis längstens Ende November möglich. Bitte beachten Sie, dass die Fristverlängerung per E-Mail nicht bestätigt wird und wir per Telefon keine Fristverlängerungen entgegennehmen.
Ihr Online Steuerkonto: Im eKonto können Sie sich stets einen Überblick über Ihr Steuerkonto verschaffen, Einzahlungsscheine bestellen oder Zahlungsvereinbarungen treffen. Registrieren Sie sich hier.
Vorauszahlungen sind jeweils ab Januar der jeweiligen Steuerperiode möglich. Bitte melden Sie uns unter Angabe der Register-Nummer die Anzahl gewünschter leerer Zahlteile. Die provisorische Rechnung erhalten Sie jeweils im Februar zugestellt.
Die Kurslisten finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Kontakt
SteuernUsterstrasse 2
8600 Dübendorf
Tel. +41 44 801 69 99
Fax +41 44 801 67 48
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Mo: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Di: | 13.30 - 19.00 | |
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Fr: | 07.00 - 14.00 |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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105.2 | Geschäftsreglement Ausschuss für Grundsteuern | 19. August 2022 |
Frage |
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Ändern sich die Einkünfte oder auch Abzüge im laufenden Jahr, haben Sie die Möglichkeit mit unserem Online-Dienst "Provisorische Steuerrechnung anpassen" eine angepasste Steuerrechnung anzufordern. |
Ja, Ihre Zahlungen werden bis am 30.9. der jeweiligen Steuerperiode zu Ihren Gunsten verzinst. Der Regierungsrat legt den Vergütungszins fest. Er beträgt aktuell 1.0% (vor 2024 0.25%, vor 2020 0.5%). |
Die definitive Rechnung für das vergangene Jahr erhalten Sie, sobald die eingereichte Steuererklärung abschliessend geprüft wurde. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. |
Der Verrechnungssteueranspruch wird der gleichen Steuerperiode gutgeschrieben, Valuta 31.3. oder Datum Eingang Steuererklärung. |
Es gilt seit dem 01.01.2017 im Kanton Zürich das Zuzugsprinzip. Zuzug aus einer schweizerischen Gemeinde:
Zuzug aus dem Ausland:
Wegzug in eine schweizerische Gemeinde:
Wegzug ins Ausland:
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Ehegatten haben bereits für das Heiratsjahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Sie sind somit rückwirkend auf den 1.1. des Heiratsjahres gemeinsam steuerpflichtig. Gleiches Vorgehen besteht bei der eingetragenen Partnerschaft. Im Folgejahr ist für das Heiratsjahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. |
Das Steuergesetz sieht vor, dass Sie rückwirkend ab 1. Januar selbstständig steuerpflichtig werden und jeder eine eigene Steuererklärung einreichen muss. Die gemeinsame Rechnung für das laufende Jahr wird aufgehoben, allfällige Zahlungen sowie die Verrechnungssteuer werden auf die Ehegatten aufgeteilt. Um die Zahlungen aufteilen zu können, benötigen wir eine von beiden Ehepartnern unterzeichnete schriftliche Aufteilung. Sollten Sie sich nicht einigen können oder erhalten wir von Ihnen keine Mitteilung, teilen wir Ihre geleisteten Zahlungen bis zur Trennung und die Verrechnungssteuern je hälftig auf. |
Seit dem Jahr 2021 ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zuständig. Sie finden sämtliche Informationen hier. |
Ja, wenn Sie eine Steuererklärung trotz Quellensteuerpflicht einreichen möchten, müssen Sie bis zum 31.03. des Folgejahres die Nachträgliche ordentliche Veranlagung oder Quellensteuerkorrektur beantragen. Der Antrag muss online an das kantonale Steueramt Zürich gestellt werden. Dies können Sie hier erledigen. Im Anschluss erhalten Sie die Steuererklärung zum ausfüllen und einreichen zugestellt. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung bis zur Beendigung Ihrer Steuerpflicht beibehalten bleibt. |
In den folgenden Fällen muss eine Steuererklärung eigereicht werden:
Falls Sie keine Steuererklärung erhalten haben und eine der obigen Voraussetzung erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuern (steuern@duebendorf.ch). |
Ja, die Steuererklärung ist in jedem Fall einzureichen. Wir empfehlen, auf Seite 4 der Steuererklärung unter Bemerkungen zu begründen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. |